Zuschläge für Nachtarbeits-, Samstags- und Sonntagszeiten können mit den folgenden Regeln auf einfache Art und Weise kombiniert werden. So werden die jeweils zuschlagsberechtigten Zeiten für die korrekte Regel ermittelt, ohne Gefahr zu laufen, einen Zuschlag doppelt zu buchen, da bspw. Nachtarbeits- als auch Sonntagszeit zutrifft.
In folgendem handelt es sich lediglich um ein Beispiel, wie die Regeln unter Berücksichtigung der Normalarbeitszeiten, Nachtarbeitszeiten, Samstagsarbeitszeiten und Sonntagsarbeitszeiten (mit Beginn Samstag und Ende Montag) ineinandergreifen:
So greift die Rapportierung von zuschlagsberechtigten Zeiten an Wochenenden inkl. Nachtarbeit nicht nur ineinander, die zuschlagsberechtigten Sonntagszeiten werden auch auf den effektiven Tag (Samstag, Sonntag, Montag) gebucht.
Neuerung "Baustellenzeit: Kombination aus Nachtarbeits-, Samstags- und Sonntagszeit - Baustellenzeit" ab Version 23.2Vorheriger Artikel: 11.5. Nachtzeit ohne Sonntag