Gemeinkosten, auch indirekte Kosten genannt, sind Kosten, die nicht direkt pro Produkt oder Auftrag erfasst und berechnet werden können.
Die Umlage der Gemeinkosten kann daher nicht direkt auf die Kostenträger erfolgen, sondern muss über die Kostenstellen wo sie anfallen, auf die Kostenträger umgelegt werden.
Zu den Gemeinkosten gehören somit sämtliche Kostenarten die nicht unter die "direkte Kosten" fallen, wie zum Beispiel
- Hilfs- und Betriebsmaterial
- Hilfslöhne
- Verwaltungs- und Vertriebskosten
- Versicherungen etc.