6. Mahnstufen und Mahnstati definieren - DebiQuick - Modulanleitung

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DebiQuick - Modulanleitung - 6. Mahnstufen und Mahnstati definieren

Mahnstufen definieren

Die Mahnstufen werden für das Generieren von Mahnungen und deren aktuellen Stufen verwendet.
Zum Beispiel Zahlungserinnerung als erste Stufe, und Betreibung als dritte Stufe usw...
Die jeweiligen Stufen können dann entsprechend mit Verzugszins usw. konfiguriert werden.
Optional kann man die Mahnstufen mit den Mahnstati kombinieren.

  1. Wählen Sie die Funktion STAMMDATEN -> MAHNSTUFEN

  2. Definieren Sie die nötigen Mahnstufen (max. 10 Mahnstufen) und tragen in den einzelnen Feldern die nötigen Angaben ein (Die genaue Beschreibung der einzelnen Felder ist unten ersichtlich).

    Tipp

    Bestehende Mahnstufen können durch Überschreiben bearbeitet werden.

  3. Es stehen insgesamt 4 Druckformulare zur Verfügung:
    Zahlungserinnerung
    1. Mahnung
    2. Mahnung
    ab 3. Mahnung
    Diese Standards haben wir bereits für Sie vorbereitet.
  4. Verlassen Sie das Mahnstufen-Fenster mit der Funktion <ESC> oder der Taste ESC. Ihre Änderungen werden automatisch gesichert.

 

Bedeutung der Felder:

 

  • Mahnstufe: Hier werden die Mahnstufen nummeriert (0 bis 9). Klicken Sie dazu  die Popup-Schaltfläche (kleiner Pfeil nach unten) an und wählen die gewünschte Mahnstufe aus
  • Stufenbezeichn.: Die Mahnstufenbezeichnung kann durch Überschreiben frei definiert werden.
  • Tage: Setzen Sie fest, nach wie vielen Tagen die nächste Mahnstufe aktiviert werden soll, gerechnet ab dem Datum des letzten Mahnlaufes (nicht ab Fälligkeitsdatum).
  • Mind-Mahnbetrag: Falls für die Mahnungen Gebühren erhoben werden, definieren Sie hier, ab welchem Betrag dies geschehen soll.
  • Mahngebühren: Tragen Sie die allfällig gewünschten Mahngebühren ein (in % des Rechnungsbetrages).
  • Verzugszinssatz: Falls für die Mahnungen ein Verzugszinssatz erhoben wird, definieren Sie hier den entsprechenden Zinssatz (in % des OP-Betrages).
  • Mind-Zinsbetrag: Tragen Sie hier ein, ab welchem Zinsbetrag der Verzugszins erhoben werden soll.
  • Einschreiben: Bestimmen Sie, ob die aktuelle Mahnstufe mit dem Vermerk “Einschreiben” versendet werden soll (Markierung = Ja, Einschreiben).
  • Druckformular: Weisen Sie den einzelnen Mahnstufen die entsprechenden Druckformulare zu, indem Sie die Popup-Schaltfläche (kleiner Pfeil nach unten) anklicken und aus der Liste auswählen. Sinnvollerweise ist das Druckformular "ab 3. Mahnung" so eingerichtet, dass Sie noch weitere Mahnstufen festsetzen können (z. B. höhere Gebühren).

 

Neuerung "Mahnstati in den Debitoren" ab Version 19.2

Mahnstati definieren

Die "Mahnstati" sind als Ergänzung zu den "Mahnstufen" zu verwenden und erlauben eine detailiertere Gruppierung / Definition der Debitoren-Rechnungen.
Zum Beispiel kann man auf Debitoren-Rechnungen der Mahnstufe "2. Mahnung" den Mahnstatus "an Sitzung besprechen" zuweisen, oder bei "Betreibung" -> "weiteres Vorgehen mit GL" ergänzen.
Die Definition der maximal 99 "Mahnstati" macht man im "DEBI-Journal" unter "Stammdaten / Mahnstati".
-> Die Mahnstati sind ergänzend gedacht und müssen dementsprechend immer von Hand gesetzt werden.

mceclip1.png

Mahnstatus ID - Automatisch zugewiesen / Kann überschrieben werden, Zahl zwischen 1 - 99. Wird bei Übernahme ins Feld "Mahnsatus (Mstat_id)" geschrieben.

Statusbezeichn. - 30 Zeichen -> Wird bei Übernahme ins Feld "Mahn Stat. Bez. (Mstat_bez)"  geschrieben.

Mahn-Code - Offen / Gesperrt / Betreibung , Beim Anwählen eines Mahnstatus, wird der entsprechende Mahn-Code auf der Debitoren-Rechnung gesetzt.

Mahnstufe - Nr. 1 - 10 gemäss entsprechender Mahnstufe unter "Mahnstufen". Beim Anwählen eines Mahnstatus wird die entsprechende Mahnstufe auf der Debitoren-Rechnung gesetzt.

mceclip2.png

Hinweis
Die Mahnstufen / Debitorenrechnungsinformationen können noch immer von Hand angepasst werden.
Die Mahnstati sind nicht direkt verknüpft, das Beudeutet, bei manuellen Anpassungen vom Mahnstufe auf der Debitoren-Rechnung wird nicht automatisch der Mahnstatus mit angepasst.

Neuerung "Mahnstati in den Debitoren" ab Version 19.2

 

 

 

 

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