Die meisten Anpassungen an bereits verbuchten Debitoren Rechnungen können nur vorgenommen werden, wenn die Rechnungsverbuchung aufgehoben wird.
Die Auftrag Nr. von Debitorenrechnungen welche von einem Fremd-Modul (DQ, Akonto, Unterhalt ...) erstellt wurden, kann ab Version 21.2.103 beim aufheben der FiBu-Verbuchung angepasst werden.
Der Anwender wird in einem solchen Fall beim Anpassen mit einer Hinweismeldung "Achtung!!! Rechnung wurde über eine anderes Modul erstellt. Möchten Sie die AuftragsNr. wirklich ändern?" gewarnt und im Eventlog steht eine entsprechende Meldung "Yes, Achtung!!! Rechnung wurde über ein anderes Modul erstellt".
Rechnungsverbuchungen können im DEBI-Journal wie folgt wieder aufgehoben werden:
Mit SORBA-FiBu
- Sie befinden sich im DEBI-Journal.
- Wählen Sie die Funktion DEBI/FIBU -> RECHNUNGS-VERBUCHUNG AUFHEBEN
- Im folgenden Fenster tragen Sie die gewünschten Rechnungs-Nummern ein, dessen Verbuchungen aufgehoben werden sollen.
-
Neuerung "Rechnungsverbuchung aufheben Vorschlag angepasst" ab Version 20.1
Als Vorschlag "Von Rech." - "Bis Rech.Nr." wird nur ein Beleg angezeigt und nicht der gesamte mögliche Zeitraum, damit man nicht ausversehen alles aufheben kann.
Neuerung "Rechnungsverbuchung aufheben Vorschlag angepasst" ab Version 20.1 - Bestätigen Sie mit OK.
- Die Sicherheitsabfrage bestätigen Sie mit Ja.
- Die Verbuchungen werden automatisch aufgehoben und im Feld Rechn. verbucht des DEBI-Journals erlischen die Markierungen automatisch.
Als Vorschlag "Von Rech." - "Bis Rech.Nr." wird nur ein Beleg angezeigt und nicht der gesamte mögliche Zeitraum, damit man nicht ausversehen alles aufheben kann.
Neuerung "Rechnungsverbuchung aufheben Vorschlag angepasst" ab Version 20.1
Hinweis bei Schnittestellen (ohne SORBA-FiBu)
Merke:
Die folgende Funktion soll nur ausgeführt werden, falls der Import in SORBAFIBU misslungen, oder die Schnittstellendatei (*.CSB) in einer externen Fibu defekt ist.
Achtung!
Mit der folgenden Funktion werden die bereits in die Fibu exportierten Rechnungen nicht gelöscht. Falls also dieselbe(n) Rechnung(en) nochmals neu verbucht werden soll(en), so muss (müssen) die in die Fibu verbuchte(n) Rechnung(en) dort zuerst separat gelöscht werden.
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