Geht Variante 1 nicht (oder auch sonst), kann man direkt per Beginn die Basiswerte in der Saldotabelle der Anlage direkt eintragen.
Beispiel einer Übernahme mit Variante 2 (mit Kostenstellen):
Als erstes die für die Anlagenbuchhaltung notwendigen Abschreibungsdaten eintragen:
Wichtig
Das Gültig ab Datum bestimmt ab wann die Anlagenbuchhaltung anfängt zu rechnen, dementsprechend bestimmt das Datum hier den Stichtag für den Saldovortrag.
Wie bei einem Neuzugang muss die Anlage erstens „aktiv“ und zweitens „eingebucht“ sein.
Bei Einrichtungen mit Kostenstellen, muss die „Bestandes-KST“ ebenfalls noch nacherfasst werden, wenn es diese nicht bereits geben sollte.
BWA – Im Sorba-Standard gibt es die BWA „802 – Anl: Ansch. M. Saldovortrag“ welche keine FiBu-Buchung verursacht.
Anschaffungsdatum – Hier sollte mindestens das Datum stehen, ab da es in der Anlagenbuchhaltung Verwendung findet. Sinn macht aber das effektive Anschaffungsdatum (wenn das Buchungsjahr noch offen ist).
Anschaffungswert / Stk. – Da keine FiBu-Buchung generiert wird und die Saldovorträge von Hand erfasst werden müssen, ist der Betrag hier nicht ausschlaggebend. Er wird allerdings so ins Inventarjournal übernommen.
Sobald dies gemacht ist, kann man über die Saldotabelle der Anlage die Werte erfassen.
Es können nur die Saldi von der ersten Geschäftsperiode angepasst werden, ab dem die Anlage für die Anlagenbuchhaltung aktiv ist, ansonsten werden die Saldi wieder durch den Berechnungslauf überschrieben.
In der Saldotabelle werden die Saldovorträge in dem Feld „Basismonat“ eingetragen:
Es sollten mindestens die Felder wie am Anfang dieses Kapitels beschrieben, ausgefüllt werden (Achtung, für jeden Haupttyp).
Sobald die Saldotabelle mit „OK“ verlassen wird, übernimmt es den neuen Saldo für die Berechnungen.
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