Der Jahresabschluss ist jeweils definitiv und kann nicht mehr aufgehoben werden.
Bevor man den Jahresabschluss ausführt sollte man überprüfen ob alle Bewegungen erfasst wurden und ob die Abschreibungstypen korrekt gewählt und definiert wurden.
Dies kann an verschiedenen Stellen überprüft werden:
- Abschreibungslauf-Protokoll überprüfen, welches beim „Neu berechnen“ vom Abschreibungslauf generiert wird sobald Fehlerpositionen vorkommen.
Das Protokoll sollte abgearbeitet werden, weil möglicherweise die betreffenden Anlagen nicht abgeschrieben werden. - Über die Auswertung „Anlagehistory“ kann man genau nachverfolgen, was mit der Anlage passiert ist. So kann einfach überprüft werden ob zum Beispiel die Einbuchung gemacht wurde, ob man das Gerät liquidiert hat usw…
In der Finanzbuchhaltung (FIBU-Journal) werden die effektiven Buchungen ins Zusatzjournal „“ geschrieben. Anhand der Auswertungsinstrumente (Bilanz, Kontoauszug…) können die Werte überprüft werden, ob es in etwa stimmen kann.
Vorheriger Artikel: 2.6.3. Variante 2 - Über die Saldotabelle der Anlage
Nächster Artikel: 2.7.1. Ausführen vom Jahresabschluss