Auch in der Detailmaske befindet sich die Einbuchung des Inventars in den Werkhof:
Wichtig:
Jedes Inventar, welches via Tages- oder Monatsmiete verrechnet werden sowie im M&A zur Verfügung stehen soll, muss zwingend eingebucht werden!
Es ist nach einer Einbuchung auch möglich, einen Neuzugang zu tätigen, oder die Einbuchung rückgängig zu machen (sofern das Inventar noch nicht im M&A benutzt worden ist):
Vorheriger Artikel: 3.4.1. Verrechnung
Nächster Artikel: 3.4.3. KST erfassen