23. Offene Gutschrift geltend machen - KrediQuick - Modulanleitung

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KrediQuick - Modulanleitung - 23. Offene Gutschrift geltend machen

Gutschriften werden wie normale Lieferantenrechnungen erfasst, einfach mit einem Minuszeichen (-) vor dem Betrag. Um eine offene Gutschrift geltend zu machen, d. h. von einer Lieferantenrechnung abzuziehen, gehen Sie wie folgt vor:

Merke

Gutschriften können nur von offenen Rechnungen abgezogen werden, nicht von disponierten Rechnungen.

  1. Sie befinden sich im KREDI-Journal.

  2. Fahren Sie mit dem Cursor auf die offene Gutschrift, welche Sie mit einer ebenfalls offenen Kreditorenrechnung verrechnen möchten.

  3. Wählen Sie die Funktion BELEG -> ZAHLUNGEN (CTRL-Z)

  4. Sie befinden sich in der erfassten Gutschrift.

  5. Bestätigen Sie die Angaben, indem Sie zweimal Enter drücken.

  6. Bestätigen Sie mit "Ja".

  7. Wählen Sie die gewünschte Rechnung aus, mit der Sie die Gutschrift verrechnen möchten, "OK".

  8. Der Betrag der offenen Gutschrift wird unten automatisch aufgeführt. Als Zahlungsart erscheint VG (Verrechnung Gutschrift).

  9. Bestätigen Sie mit der Schaltfläche "Buchen".

  10. Verlassen Sie die Maske mit der Schaltfläche "Zurück".

  11. Im KREDI-Journal sehen Sie folgende Veränderungen.
    Die Gutschrift erscheint schwarz, ist demzufolge nicht mehr offen.
    Der Gutschriftenbetrag wurde von der gewählten Kreditoren-Rechnung abgezogen.
    Im Feld Betrag offen (weiter rechts) ist der entsprechende Restbetrag aufgeführt.

  12. Beim nächsten Zahlungslauf wird, falls vorhanden, nur noch der Restbetrag der Lieferantenrechnung vorgeschlagen.

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