Falls dem aktuellen Mitarbeiter ein fixer Quellensteuerbetrag abgezogen werden muss, gehen Sie wie folgt vor:
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Tragen Sie den fixen Betrag in der Zeile 17 unter Quellensteuer fix im Feld Wert ein oder in der Zeile 16 den fixen Prozentsatz ein.
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Parallel dazu muss im Register Erweiterte Personaldaten im Feld Quellensteuer Abrechnung die entsprechende Abrechnungsart ausgewählt werden, also Fixer Quellensteuerabzug (Code 2).
Merke
Code 1 -> Keine QSt-Abzug
Code 2 -> Fixer QSt-Abzug (gemäss Lohndaten)
Code 3 -> QSt nach Tarif in % (automatisch Berechnung, falls die Quellensteuertarife importiert wurden)
Code 4 -> QSt nach Tarif in Fr. (automatisch Berechnung, falls die Quellensteuertarife importiert wurden)
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