5.4.3. Fixer Quellensteuerabzug - Lohn - Modulanleitung

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Lohn - Modulanleitung - 5. Neues Personal eröffnen und Lohndaten erfassen / 5.4. Lohndaten / 5.4.3. Fixer Quellensteuerabzug

Falls dem aktuellen Mitarbeiter ein fixer Quellensteuerbetrag abgezogen werden muss, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Tragen Sie den fixen Betrag in der Zeile 17 unter Quellensteuer fix im Feld Wert ein oder in der Zeile 16 den fixen Prozentsatz ein.



  2. Parallel dazu muss im Register Erweiterte Personaldaten im Feld Quellensteuer Abrechnung die entsprechende Abrechnungsart ausgewählt werden, also Fixer Quellensteuerabzug (Code 2).

    Merke
    Code 1 -> Keine QSt-Abzug
    Code 2 -> Fixer QSt-Abzug (gemäss Lohndaten)
    Code 3 -> QSt nach Tarif in % (automatisch Berechnung, falls die Quellensteuertarife importiert wurden)
    Code 4 -> QSt nach Tarif in Fr. (automatisch Berechnung, falls die Quellensteuertarife importiert wurden)

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