Antwort
Als Offerierender dürfen grundsätzlich keine Änderungen am Leistungsverzeichnis vorgenommen werden (CRB-Regel). Beim Ausdruck kann jedoch wie unten beschrieben, der Ausdruck verkleinert werden. Im Datenaustausch gehen aber immer alle Positionen gemäss Leistungsverzeichnis mit.
Öffnen Sie dazu den Grundkatalog in Ihrem Devis in dem Sie über das Register "Fenster" den Menüpunkt "Positionen von Grundkatalog" anwählen.
Hier finden Sie im oberen Abschnitt der Bedingungen 2 Alternativpositionen. Die erste Alternativposition mit der Upos Nummer 20001A fügt die kompletten Bedingungen ein.
Möchten Sie mit den kurzen Bedingungen arbeiten, machen Sie einen Doppelklick auf die Alternativposition mit der Upos Nummer 20002A.
Wenn Sie den Grundkatalog schliessen, fügt es so die kurzen Bedingungen ein und es sollte der Reserveunterabschnitt R090 eröffnet werden.
Möchte der Ausschreiber die vielen Seiten für die Bedingungen umgehen, diese aber trotzdem zur Anwendung bringen, kann er die Alternativposition 20002A anwählen und im Reserveunterabschnitt R090 den folgenden Text hinzufügen: «Es gelten die Unterabschnitte 010, 020 und 030, sie werden jedoch nicht mit gedruckt.»