Antwort
Die Lohnart "Ausbezahlter Lohn" wird nur dann angezeigt, wenn der Nettolohn sich vom auszubezahlenden Betrag unterscheidet.
Durch eine Pfändung oder einen bereits gestellten Akontolohnlauf in der selben Höhe des Nettolohns, würde sich dies auf 0 ausgleichen. Somit wird die Lohnart nicht angezeigt. Beachten Sie daher immer die Abzüge nach dem Nettolohn. Sobald die Abzüge nicht den vollumfänglichen Wert des Nettolohns betreffen, wird auch die Lohnart "Ausbezahlter Lohn" angezeigt.