Hinweis: Die Quellensteuerangaben können nur per 1. des Monats verändert werden. Das heisst, dass QST-beeinflussende Daten immer per 1. des Folgemonats des eigentlichen Mutationsdatum erfasst werden müssen

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Mit welchem Gültigkeitsdatum können nun Mutationen der Quellensteuer gemacht werden?

Lösung:
Veränderungen im Bereich Quellensteuer können immer nur auf den 1. Tag des Folgemonats erfasst werden. Die QST-Maske ist deswegen auf untermonatigen Gülitgkeitsdaten gesperrt.

Gehen Sie ins Lohnmodul und wechseln in das Register "Personal-Stamm". Öffnen Sie anschliessend auf einem Mitarbeiter über das Register "Fenster" die "Erfassungsmaske"


Über das Register "Mitarbeiter" wählen Sie den Menüpunkt "Gültig ab wählen"


Hier sind alle Gültigkeiten des jeweiligen Mitarbeiter ersichtlich. Bei diesem Mitarbeiter sehen Sie nun, dass die aktuelle Gültigkeit auf den 13.Februar lautet.


Befinden wir uns nun Beispielsweise im Monat Mai, können die Anpassungen frühestens auf den 1. des Monats Juni vorgenommen werden. Wählen Sie hierfür über das Register "Mitarbeiter" den Menüpunkt "Neue Gültigkeit"


Erfassen Sie nun ein Gültigkeitsdatum für den 1. des Folgemonats.


Mit dieser Gültigkeit können nun auch die Quellensteueranpassungen vorgenommen werden. Wechseln Sie dazu auf das Register "Erweitere-Personaldaten" und wählen den Button "Quellensteuer..." an.


Die Felder sind nun frei und können bearbeitet werden

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