Antwort
Öffnen Sie die Lohnabrechnung des Mitarbeiters, welcher eine Quellensteuer Korrektur benötigt. Unter dem Register "Lohnfälle" finden Sie den Button "QST-Korrektur".
Wählen Sie nun im ersten Feld "Korrektur von Monat" den ersten Monat aus, welcher korrigiert werden muss.
Die Felder werden nun automatisch so abgefüllt, wie diese im Januar waren. Nun kann im Bereich "Korrektur" der Wert angepasst werden, welcher im Januar falsch war. In unserem Beispiel wurde fälschlicherweise mit Kirchensteuer gerechnet. Für die Korrektur entfernen wir nun die Auswahl beim Feld "Kirchensteuer.
Sobald die Auswahl entfernt wurde, werden die Angaben automatisch angepasst und es wird eine "Abzugskorrektur" ausgewiesen.
Füllen Sie nun im Bereich "Grund" aus, was geändert wurde und per wann diese Änderung erfolgt ist.
Die Felder im Bereich "Zugeordnete QST-Gemeinde" müssen ebenfalls vollständig ausgefüllt sein.
sobald alle Angaben für die Korrektur erfasst wurden, bestätigen Sie unter dem Register "Datei" mit dem Button "OK".
Nach diesem Vorgang wird automatisch eine Korrektur Lohnart in die Lohnabrechnung hinzugefügt. Im Subtotal wird dort der Betrag für die "Abzugskorrektur" ausgewiesen.
Die Informationen zur Korrektur und der Berechnung wird nun im Register "Extras" unter dem Button "individuelle Schlussbemerkungen" ausgewiesen.
Diese Bemerkungen werden danach auch für den Mitarbeiter ersichtlich auf die Lohnabrechnung gedruckt.
Video
Wir haben diesen Tipp vom Support in Videoform für Sie aufbereitet:
Hinweis
Es können mehrere QST-Korrekturen in einer Lohnabrechnung erfasst werden. Wiederholen Sie dazu den Vorgange für alle Monate, die korrigiert werden müssen.