Berechnungen von Höchstlohn und Freigrenze

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Beitragsdauer / Sozialversicherungstage


Um den Höchstlohn zu berechnen, ist die Beitragsdauer erforderlich. Die Beitragsdauer wird wie folgt festgelegt:

Ganze Kalendermonate werden als 30 Tage gezählt. Es ist zu beachten, dass wenn der Eintritt vor
dem 01. Januar des Abrechnungsjahres stattfindet, die Berechnung ab dem 01. Januar des
Abrechnungsjahres beginnt. Ähnlich verhält es sich, wenn kein Austritt erfolgt oder der Austritt nach dem 31. Dezember des Abrechnungsjahres erfolgt. In diesem Fall endet die Berechnung immer am 30. Dezember des Abrechnungsjahres.

Darüber hinaus wird, wenn der Ein- oder Austritt am 30. oder 31. eines Monats stattfindet, immer der 30. Tag als Ein- oder Austrittstag berücksichtigt, unabhängig von der Anzahl der Kalendertage des Monats.

Im besonderen Fall des Februars wird sowohl bei einem Ein- als auch Austritt am 28. oder 29. immer der 30. Tag als Ein- oder Austrittstag für die Berechnung verwendet.


AHV-Beitragspflicht

Die AHV-Beitragspflicht muss immer aufgrund des Geburtsdatums und des Geschlechts ermittelt
werden. Der Status der AHV-Beitragspflicht kann mit einem Code dargestellt werden. Die AHVBeitragspflicht beginnt am 01. Januar, im Jahr des 18. Geburtstags und endet mit einem
Referenzalter von 65 bei Männern und bei Frauen:

Ab 2028 gilt für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren.


Freigrenzen im Rentenalter

Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben und weiterhin ein Erwerbseinkommen
erzielen, unterliegen einer Freigrenze. Das bedeutet, dass bis zu einem bestimmten Betrag keine
AHV-Beiträge geschuldet sind. Die Freigrenze liegt bei CHF 1'400 pro Monat und die jährliche somit bei CHF 16'800. Dies bedeutet, dass Beiträge bis zu diesem Betrag nicht zu einer höheren Altersrente führten.

Mit der AHV21 wurde eine neue Regelung eingeführt, die ermöglicht, dass Personen im Referenzalter nun freiwillig auf diesen Freibetrag verzichten können. Dieser Verzicht kann dazu beitragen, Beitragslücken zu schliessen und die AHV-Rente zu erhöhen. Dieser Verzicht macht in der Regel nur bis zum Ende des Monats Sinn, in dem das 70. Altersjahr erreicht wird (Referenzalter + 5 Jahre), da Einkommen nach dem 70. Altersjahr nicht mehr zur Rentenberechnung herangezogen werden.


Berechnung der Abzüge über mehrere Monate

Wenn eine Person im Referenzalter in einem Monat mehr als die Freigrenze von CHF 1'400 verdient, werden AHV-Beiträge auf den übersteigenden Betrag fällig. Wenn sie jedoch in einem anderen Monat weniger als CHF 1'400 verdient, kann ein Ausgleich stattfinden. Das bedeutet, dass die Beiträge, die in einem Monat zu viel bezahlt wurden, mit den Beiträgen verrechnet werden können, die in einem anderen Monat zu wenig bezahlt wurden


Beispiel zur Verrechnung der AHV-Beiträge im Referenzalter

Nehmen wir an, eine Person im Referenzalter hat folgendes monatliches Einkommen und der AHVBeitragssatz liegt bei 5.3%:
• Januar: CHF 2'000
• Februar: CHF 1'000
• März: CHF 1'500

Die monatliche Freigrenze beträgt CHF 1'400 und die jährliche somit bei CHF 16'800.

Januar

AHV-Basis = CHF 2'000
AHV-Lohn = CHF 2'000 - CHF 1'400 = CHF 600
Beiträge: 5% von CHF 600 = CHF 31,8


Februar

AHV-Basis = CHF 1'000
AHV-Basis Total = CHF 3'000
AHV-Lohn = CHF 3'000 – CHF 2'800 = CHF 200
AHV-Lohn Total = CHF 200 - CHF 600 = CHF -400
Beiträge: 5% von CHF (-400) = CHF -21,2
Es gibt im Februar also eine Gutschrift von CHF 21,2.


März

AHV-Basis = CHF 1'500
AHV-Basis Total = CHF 4'500
AHV-Lohn = CHF 4'500 – CHF 4'200 = CHF 300
AHV-Lohn Total = CHF 300 - CHF 200 = CHF 100
Beiträge: 5% von CHF 100 = CHF 5,3

 


Höchstlohn

ALV-Höchstlohn  CHF 148'200 pro Jahr (stand 01.01.203)
UVG-Höchstlohn  CHF 148'200 pro Jahr (stand 01.01.203)
UVGZ-Höchstlohn Dem Versicherungsprofil zu entnehmen
KTG-Höchstlohn Dem Versicherungsprofil zu entnehmen


Höchstlöhne und Überschusslöhne

Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen Höchstlohn und Überschusslohn. Im UVG gibt es eine
Höchstlohnberechnung, bei der über einen bestimmten Betrag hinaus keine Abrechnung erfolgen
muss. Im UVGZ gibt es ebenfalls einen Höchstlohn, aber dieser bezieht sich auf den Überschusslohn, d.h. den Bereich zwischen dem "Lohn ab" und dem "Höchstlohn".

Beispiel
Nehmen wir an, der UVG-Höchstlohn beträgt CHF 148'200 pro Jahr. Wenn eine Person CHF 160'000 verdient, dann müssen nur Beiträge für die ersten CHF 148'200 gezahlt werden. Der restliche Betrag von CHF 11'800 ist der Überschusslohn, auf diesen werden keine UVG-Beiträge berechnet.


Formel zur Berechnung des Höchstlohns

AM = Austrittsmonat
EM = Eintrittsmonat
AT = Austrittstag
ET = Eintrittstag
JLAb = Untere Jahreslimite ab welcher gerechnet wird
JLBis = Obere Jahreslimite bis zu welcher gerechnet werden darf (Höchstlohn pro Kalenderjahr)

((𝐴𝑀 − 𝐸𝑀) ∗ 30 + 𝐴𝑇 − 𝐸𝑇 + 1) ∗ (𝐽𝐿𝐵𝑖𝑠 − 𝐽𝐿𝐴𝑏)
                                    360

Beispielrechnung UVG-Höchstlohn
UVG-Höchstlohn pro Kalenderjahr = 148’200
Eintritt                                             = 01.08.
Austritt                                            = 31.12.
((12 − 8) ∗ 30 + 30 −1 + 1) ∗ (148′200 − 0)
                               360
UVG-Höchstlohn pro rata                = 61’750

 

Beispielrechnung UVGZ-Höchstlohn
UVG-Höchstlohn pro Kalenderjahr = 148’200
UVGZ- Überschusslohn bis             = 300’00 (aus dem Versicherungsprofil zu entnehmen)
Eintritt                                             = 01.08.
Austritt                                            = 31.12.
((12 −8) ∗ 30 + 30 − 1+ 1) ∗ (300′000 − 148′200)
                                     360
UVGZ-Höchstlohn pro rata             = 63’250


Berechnung der Versicherungsbeiträge

Die Versicherungsbeiträge werden den Arbeitnehmern bei jeder Zahlung abgezogen. Bei der
Berechnung des Höchstlohns müssen sowohl periodische Vergütungen als auch Löhne, die in ihrer
Höhe schwanken, berücksichtigt werden. Hierfür wird die kumulierte Versicherungsbasis mit dem
kumuliert möglichen Höchstlohn (HL) verglichen.
Der aktuelle, kumulierte Versicherungslohn wird berechnet, indem die Werte der Vormonate bis zum
1. Januar oder bis zum Eintrittsdatum davon abgezogen werden. Der verbleibende Rest stellt den
monatsaktuellen Versicherungslohn dar, von dem nun der Beitrag abgezogen wird.

Beispiel Berechnung der Beiträge für den Zeitraum 01.11.2021 bis 30.12.2021

ALV-Höchstlohn  148'200   ALV-Beitrag 1.1%
ALVZ-Höchstlohn 148'200   ALVZ-Beitrag 0.5%
UVG-Höchstlohn 148'200   NBUV-Beitrag 1.6060%
UVGZ Höchstlohn A1 148'200   UVGZ-Beitrag A1 0.7740%
KTG-Höchstlohn A1 200'000   KTG-Beitrag A1 1.3090%


Mit der gegebenen Formel zu Berechnung des Höchstlohns erhalten wir folgende Ergebnisse:

ALV-Höchstlohn, UVG-Höchstlohn, UVGZ Höchstlohn A1 24'700.00
KTG-Höchstlohn A1  33'333.32



November

Monatslohn 10'000.00
Gratifikation 5'000.00
Bruttolohn 15'000.00

 

ALV-Basis 15'000.00
ALV-Lohn 12'350.00
ALVZ-Lohn 2'650.00
   
UVG-Basis 15'000.00
UVG-Lohn 12'350.00
   
UVGZ-Basis 15'000.00
UVGZ-Lohn 12'350.00
   
KTG-Basis 15'000.00
KTG-Lohn 15'000.00

 

ALV-Beitrag 1.10% von CHF 12'350 135.85
ALVZ-Beitrag 0.50% von CHF 2'650  13.25
NBUV-Beitrag 1.6060% von CHF 12'350 198.35
UVGZ-Beitrag A1 0.7740% von CHF 12'350 95.60
KTG-Beitrag A1 1.3090% von CHF 15'000 196.35



Dezember

Monatslohn 10'000.00
Gratifikation 0.00
Bruttolohn 10'000.00

 

ALV-Basis   10'000.00
ALV-Basis Total   25'000.00
ALV-Lohn 25'000 - 12'350 (Total ALV-Lohn bisher)
= CHF 12'650 
Da  "Lohn" höher als Höchstlohn ist:
24'700 - 12'350 = 12'350.00

  12'350.00
ALV-Lohn Total   24'700.00
     
ALVZ-Lohn CHF 25'000 - CHF 24'700 = CHF 300 300.00
ALVZ-Lohn Total CHF 300 - CHF 2'650 = CHF -2’350  -2’350.00
     
UVG-Basis   10'000.00
UVG-Basis Total   25'000.00
UVG-Lohn 25'000 - 12'350 (Total UVG-Lohn bisher)
= CHF 12'650 
Da  "Lohn" höher als Höchstlohn ist: 24'700 - 12350 = CHF 12'350
12'350.00
UVG-Lohn Total   24'700.00
     
UVGZ-Basis   10'000.00
UVGZ-Basis Total   25'000.00
UVGZ-Lohn

CHF 25'000 - CHF 12'350 = CHF 12'650 

Da  "Lohn" höher als Höchstlohn ist: 24'700 - 12350 = CHF 12'350

12'350.00
UVGZ-Lohn Total   24'700.00
     
KTG-Basis   10'000.00
KTG-Basis Total   25'000.00
KTG-Lohn   10'000.00
KTG-Lohn Total   25'000.00

 

ALV-Beitrag 1.10% von CHF 12'350 135.85
ALVZ-Beitrag 0.50% von CHF -2'350 -11.75
NBUV-Beitrag 1.6060% von CHF 12'350 198.35
UVGZ-Beitrag A1 0.7740% von CHF 12'350 95.60
KTG-Beitrag A1 1.3090% von CHF 10'000 130.90

 




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