Die Umstellung auf das neue Pensionsalter von 65 Jahren bei Frauen wird mySORBA-Programmtechnisch geführt. Hierfür ist eine mySORBA.Workspace Version von 24.1 nötig.
Im Grundsatz orientieren wir uns an folgendem Auszug aus der Dokumentation von Swissdec:
Umsetzung von AHV21 im Lohnstandard-CH
Erhöhung vom Referenzalter der Frauen auf 65 Jahre
Die Erhöhung vom Referenzalter der Frauen erfolgt gestaffelt über vier Jahre.
Im Jahr Referenzalter der Frauen Betrifft Frauen mit Jahrgang
Im Jahr | Referenzalter der Frauen | Betrifft Frauen mit Jahrgang |
2024 | 64 Jahre (keine Erhöhung) | 1960 |
2025 | 64 Jahre + 3 Monate | 1961 |
2026 | 64 Jahre + 6 Monate | 1962 |
2027 | 64 Jahre + 9 Monate | 1963 |
2028 | 65 Jahre | 1964 |
Ab 2028 gilt für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. Dies gilt ebenfalls für
das Referenzalter in der beruflichen Vorsorge.
Die Ausführungen in diesem Artikel stützen sich auf die Publikation von swissdec.ch: https://swissdec.ch/document/share/291/2a1457e6-b6e4-4aae-b7ef-d2288b6f3d65
Was ändert sich im mySORBA.Workspace Lohn?
- In der neuen Personal-Erfassungsmaske wird der AHV-Code und ALV-Code anhand der Systemzeit automatisch umgestellt.
- Die Einstellung "Verzicht Freigrenze" geht auf das gesetzte "Gültig ab" - Datum, dies muss dann gemäss Referenzalter gesetzt sein, ansonsten ist das Setzen vom Haken gesperrt.
Zum Beispiel: Geb. Datum 06.01.1961 -> 01.05.2025 - Die Berechnung im Lohnlauf wird anhand dem Lohnlaufdatum berechnet, ebenfalls gemäss Referenzalter.
- In den Sozialversicherungen muss ein Gültigkeitsdatum per 01.01.2028 mit "Referenzalter Frauen" -> 65 festgelegt sein. Dies sollte automatisch mit dem update auf mySORBA.Workspace Version 24.1 gemacht worden sein.