In diesem Artikel geht es darum, wie man den Privatteil der Geschäftsfahrzeuge in der MWST-Abrechnung ausweisen kann.
Ein allgemeines Konfigurationsbeispiel ist in diesem Artikel: https://support.sorba.ch/hc/de/articles/201515301-Gesch%C3%A4ftswagen-Auto-MwSt-Mehrwertsteuer-Lohnart-einrichten-definieren-Lohnbuchhaltung
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- Mit dem neuen MWST-Gesetz wird der Privatanteil Geschäftsfahrzeuge als Vorsteuerkorrektur ausgewiesen, siehe Punkt 3.1.5 der MWST-Dokumentation 08 Privatanteile
- Punkt 3.1.5 aus der Dokumentation
Die Berechnung der pauschalen Ermittlung der Vorsteuerkorrektur aufgrund der privaten Nutzung erfolgt analog der Berechnung der Privatanteile bei den Lohnausweisempfängern (F Ziff. 2.4.3.2). Dies gilt auch für Inhaber von Land- und Forstwirtschaftsbetrieben.
- Werden die geschäftlich und privat zurückgelegten Kilometer anhand eines Bordbuches nachgewiesen, so sind die effektiv angefallenen, vorsteuerbelasteten Kosten proportional nach der Verwendung aufzuteilen. Der auf den privaten Anteil entfallende vorgenommene Vorsteuerabzug ist zu korrigieren (Eigenverbrauch).
- Wird das Fahrzeug überwiegend privat beziehungsweise nicht unternehmerisch verwendet (d.h. zu mehr als 50 % der Gesamtnutzung des Fahrzeuges), so ist die Vorsteuer auf Erwerb und Unterhalt des Personenwagens prozentual um die Höhe der privaten Nutzung zu korrigieren (Art. 30 Abs. 1 MWSTG). Die pauschale Ermittlung kann in diesem Fall nicht angewendet werden