Lohnpfändung auf Existenzminimum einrichten – Lohnbuchhaltung

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In diesem Beitrag wird beschrieben, wie die Lohnpfändung auf das Existenzminimum eingerichtet wird.

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  1. In den Lohnstammdaten vom Mitarbeiter den Betrag vom Existenzminimum eingeben (Im Standard ist es das Feld Nr. 44).

     

  2. Bankverbindung mit Einstellung "Variable Berechnung via Lohnart" einrichten.
    Im Standard ist die Auszahlungslohnart Nr. 8111 zu verwenden.



    Es empfiehlt sich beim Zahlungsgrund einen eindeutigen Text einzugeben, denn dieser wird mit dem DTA übergeben.

In der Lohnabrechnung wird automatisch auf das Existenzminimum gekürzt und die Differenz wird an das Betreibungsamt überwiesen.

 

Tipp

Wird beim Ausdruck der Lohnabrechnung die Option "Bankverbindung drucken" angewählt, wird auf dem Ausdruck die Zahlung an den Mitarbeiter und an das Betreibungsamt aufgelistet.

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