Todesfall, Lohnnachgenuss (Rechtliches und Einrichten), Anspruchsberechtigung – Lohnbuchhaltung

Folgen
Print Friendly and PDF

Diese Anleitung ist geeignet für:
mySORBA, mySORBA.Light, mySORBA.Studenten ab Version 24.1.x

Diese Anleitung ist nicht geeignet für:
mySORBA, mySORBA.Light, mySORBA.Studenten Versionen bis 23.2.999
SORBA Workspace Versionen bis 16.0.387

 


Rechtliches: Gemäss OR 338 Abs. 2 hat der Arbeitgeber zu bezahlen:

  • Bei Arbeitsverhältnissen mit 1 bis 4 Dienstjahren:
    • 1 Monatslohn
  • Bei Arbeitsverhältnissen mit mehr 5. Dienstjahren:
    • 2 Monatslöhne

Anspruchsberechtigung
Anspruch auf den sog. Lohnnachgenuss haben in folgender (alternativer) Reihenfolge:

  1. überlebender Ehegatte bzw. eingetragener Partner
  2. Kinder » auch ggf. volljährige Kinder, sofern und soweit sie noch unterhaltsberechtigt sind (vgl. ZGB 277 Abs. 2)
  3. andere Personen, denen gegenüber der Arbeitnehmer eine Unterstützungspflicht erfüllte. Dabei ist es egal ob es rechtlicher, vertraglicher oder moralischer Natur ist.

Der Monatslohn ist inklusive 13. Monatslohn, regelmässiger Zulagen usw. zu berechnen. Was Lohnbestandteil ist, bestimmt sich nach den gleichen Regeln wie bei der Lohnfortzahlungspflicht (Art. 324a OR). Ob zusätzlich Kinderzulagen geschuldet sind, richtet sich nach kantonalem Recht. 

Generell
Der Besoldungsnachgenuss an die Hinterbliebenen wird auf dem Lohnausweis in Ziffer 4 des verstorbenen Arbeitnehmers aufgeführt. In Ziffer 15 ist die Bemerkung anzubringen "«Besoldungsnachgenuss an Name, Vorname und Adresse der begünstigten Person".

Ausfühurung in mySORBA

Bis zum Todesfallzeitpunkt eine Lohnschlussabrechnung erstellen, in welcher alle pendenten Saldi abgerechnet werden. Das Austrittsdatum ist das Todesfalldatum.

Sicherstellen, dass die Lohnart "Lohnnachgenuss" existiert.

Sollte sie noch fehlen, so müssen Sie die Lohnart Monatslohn kopieren und mit "Lohnnachgenuss" bezeichnen. Dann sämtliche Sozialversicherungsbasen entfernen. Der Lohnnachgenuss wird auf dem Lohnausweis der Ziffer 4 zugewiesen.

Fügen Sie im Bereich Lohnausweis (Personalmaske) des betroffenen Mitarbeiters eine neue Standardschlussbemerkung "Besoldungsnachgenuss" ein. Der Assistent erwartet von Ihnen die Angabe des Namens und die Adresse der begünstigten Person. Sollte diese Standardbemerkung fehlen, so müssen die Standardbemerkungen aktualisiert werden
(Lohntreeview->Einstellungen->Steuern->Lohnausweis->Standardbemerkungen definieren->Datei->Standardbemerkungen importieren)

Empfehlung: Ändern Sie vorher die Restzahlungsbankverbindung auf die Verbindung der Hinterbliebenen. Da u.U. das Bankkonto behördlich gesperrt wurde. Der Lohnnachgenuss gehört nicht in die Erbmasse.

Für den Nachgenuss erstellen Sie eine eigene, neue Lohnabrechnung.
In dieser Lohnabrechnung sind die üblichen regelmässigen Lohnarten zu entfernen (z. B. Kinderzulage, BVG-Beitrag etc.)
Nun fügen Sie den Lohnachgenuss ein (mit dem 13. ML addieren). Die eigentliche 13.ML Auszahlung entfernen. In der Schlussbemerkung sollte dann noch erläutert werden, wie sich der Lohnnachgenuss zusammensetzt.  

 

Drücken Sie nun den Lohnausweis über das ganze Jahr aus.

 

 

 

War dieser Beitrag hilfreich?
1 von 1 fanden dies hilfreich