Lohnbuchung rückgängig machen/aufheben, Lohnlauf fälschlicherweise verbucht ohne diesen anzupassen – Lohnbuchhaltung

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Unter dem Register Lohnläufe dann das Register "Lohnlauf" und dort das "Letzte Lohnbuch. rückgängig" anwählen:



Achtung:

Die Funktion ist mit Vorsicht zu geniessen, beim Aufheben mehrerer Lohnläufe empfiehlt es sich, dies mit einem unserer Aussendienstmitarbeiter vorzunehmen.

Tipp

Lohnbuchungen in die FiBu mit MwSt.- Positionen, welche bereits definitiv abgerechnet sind, werden nicht aus der FiBu gelöscht! Sind lediglich die FiBu-Buchungen falsch aufgrund falscher FiBu-Definitionen, so verwenden Sie besser "Fibu-Buchungsbeleg löschen". Danach passen Sie die FiBu-Definitionen an und verbuchen Sie anschliessend den Lohnlauf mit "Lohnlauf nachträglich in die FiBu verbuchen".

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