QST Abzug falsch, Quellensteuer nicht korrekt, Prozentsatz falsch – Lohnbuchhaltung

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Dieser Artikel behandelt mögliche Fehler bezüglich Quellensteuer.

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Bei einem Eintritt / Austritt während des Monats, wird der QST-Abzug Pro Rata auf den gesamten Monat aufgerechnet.

Berechnungsbeispiel:
Der Mitarbeiter tritt per 15.10.2014 aus.

Er wohnt im Kanton TG, gehört der Tarif-Gruppe C an, ist Kirchensteuerpflichtig und hat ein Kind:




Die Quellensteuerbasis für seinen Lohnvorschlages würde im Normalfall (ohne Eintritt / Austritt) 2521.30 CHF betragen:

In der Quellensteuertabelle wird dieses Einkommen  (Fr. 2521.30) mit dem Prozentsatz von 0.91% ausgewiesen:


Der Mitarbeiter tritt jedoch Mitte Monat aus, der Quellensteuer-Abzug wird pro Rata auf den gesamten Monat aufgerechnet:

Fr. 2521.30 / 15 * 30 = 5042.60

Somit wird nicht der Abzug von 0.91 % sondern 8.18 % verwendet:

Die Berechnung betreffend Eintritt und Austritt eines QST-pflichtigen Mitarbeiters kann pro Kanton unterschiedlich sein.
Sollte die Berechnung vom Sorba-Standard abweichen, kann dies ab Version 2014 speziell pro Kanton über die QST-Pro Rata Einstellung definiert werden.

Tipp

Auf der Webseite des jeweiligen Kantons finden Sie weitere Angaben (meistens ebenfalls mit Berechnungsbeispielen) betreffend Quellensteuer. Allenfalls kann Ihnen auch Ihr Treuhänder diese Berechnung genauer erläutern.

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