ELM Lohnstrukturerhebung Statistikdaten Swissdec 4.0 – Lohnbuchhaltung

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ELM Lohnstrukturerhebung Statistikdaten Swissdec 4.0


(Auszug swissdec Richtlinien für Lohndatenverarbeitung 4.0)

>Die ELM-Lohnstrukturerhebung betrifft nur Anwender, die an der Lohnstrukturerhebung teilnehmen.

Voraussetzungen im Lohnprogramm

  1. Das Sorba Programm muss auf Swissdec 4.0 aktualisiert sein.
  2. Die PLZ-/Gemeindeliste muss aktuell sein (Importieren der PLZ-/Gemeindeliste der Post)
  3. Allgemeine Firmendaten, Sicherstellen, dass sämtliche eingerahmte Felder gefüllt sind.

Tipp

Ist die Gemeinde-Nummer noch nicht erfasst und man kennt die Nummer nicht, so einfach die Adresse anwählen.

  1. Sollten die Kategorien auf verschiedene Arbeitsstätten aufgeteilt sein, müssen die unten markierten Felder in den Lohnkategorienmasken ausgefüllt sein.
    Sind die Gemeindenummern nicht bekannt, einfach die Adresse nochmals auswählen.

  2. Die LSE verlangt Summen von Einzelbeträgen bestimmter Lohnarten in einem Totalbetrag pro Arbeitnehmer. Dazu müssen die Lohnarten zu bestimmten Gruppen zusammengefasst werden. Dies kann in der Basenzuteilung festgelegt werden. Die Einstellungen sollten überprüft werden und gegebenenfalls den Firmenbedürfnissen angepasst werden.



    "F1" "Anzahl gearbeitete Stunden" Alle Arbeitsstunden (ohne Überstunden) und bezahlten Absenzen
    "F2" "Anzahl gearbeitete Lektionen"  
    "I" "Bruttolohn Statistik"  Ordentlich bezahlter Lohn (ML, SL, Akkord), regelm. Zulagen, auszbez. AHV pflichtige Trinkgelder, regelm. Zahlungen (Prämien, Provisionen etc), ohne Kostenerstattungen, Spesen
    "L" "Obligatorische Sozialabgaben" Alle obligatorischen Abgaben, nicht dazu gehören AGB-Anteile, Parifond, KTG, UVGZ
    "J" "Zulagen"  Zulagen für Schicht-, Samstags-, Sonntags- und Nachtarbeit, sowie anderen Erschwerniszulagen (z.B. Pikettdienst, Schmutzzulage)
    "Y" "Drittleistungen" Leistungen von Versicherungen und ähnlichen Institutionen
    "K" "Familienzulagen" Kinder-, Ausbildungs-, Haushalts- oder Betreuungszulagen 
    "M" "Ordentliche Beiträge BVG" Geleistete ordentliche Beiträge in die 2. Säule (Arbeitnehmeranteil), Allfällige Beiträge für den Einkauf sollen hier nicht angegeben werden
    ​"P" "Überstunden" Ausbezahlte Bruttovergütung von Überstunden und nicht Zahlungen für nicht bezogene Ferien.
    ​"O" "13. Monatslohn" 13. ML (inkl. 14. und folgende), sofern nicht Prämiencharakter
    "Q" "Unregelmässige Leistungen, Verwaltungsrat-Entschädigung" ​ Bonuszahlungen, leistungsbezogene Gratifikationen, Gewinn- oder Umsatzbeteiligungen, Antritts- und Abgangsentschädigungen, Treueprämien, Dienstaltersprämien und -geschenke, pauschale Umzugsentschädigungen, Weihnachtsgratifikationen, Verwaltungsratsentschädigungen (Sitzungsgelder, Tantiemen)
    ​"R" "Gehaltsnebenleistungen, Beteiligungsrechte" Verpflegung und Unterkunft, Privatanteil Geschäftswagen, Andere Gehaltsnebenleistungen, Beteiligungsrechte.. Als Referenz gelten die Ziffern 2 und 5 des Lohnausweises.
    ​"S" "Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter" In diesem Teil ist der Gesamtbetrag der Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter zu erfassen, der dem Arbeitnehmenden vom Arbeitgeber ausbezahlt wird und
    der möglicherweise mit einem reduzierten Steuersatz besteuert wird. Zu diesen Leistungen gehören
    Abgangsentschädigungen mit Vorsorgecharakter, Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter sowie
    Lohnzahlungen nach Todesfall.

    Ausser Acht zu lassen sind Kapitalleistungen, die von Personalvorsorgeeinrichtungen ausgerichtet
    werden und die auch im Lohnausweis nicht zu deklarieren sind
    ​"T" "Andere Leistungen" Grundsätzlich von den Arbeitnehmenden geschuldeten, jedoch fakultativ vom Arbeitgeber übernommenen Leistungen
    anzugeben. Unter weitere Leistungen fallen beispielsweise:
    ​​- Beiträge an Einrichtungen der kollektiven beruflichen Vorsorge (2. Säule, einschliesslich Kaderversicherung)
    ​- Zugunsten des Arbeitnehmenden und seiner Familienmitglieder übernommene Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung, freie Vorsorge Säule 3b, Lebensversicherung usw.)
    ​- Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)
    ​"Z" "Beiträge für den Einkauf BVG" Beiträge für den Einkauf BVG 

    Beispiele zur Zuordnung sind am Schluss dieser Anleitung.
  3. In den Lohnstammdaten müssen die Informationen für "Ausbildung", "Arbeitsvertrag", "Berufliche Stellung" und den "Beruf" des Personals ergänzt werden. Das Fenster befindet sich auf einem beliebigen Mitarbeiter in den Lohnstammdaten -> Fenster/Lohnstrukturerhebung

 

Übermittlung

Die ELM-Übermittlung der Daten, muss nach Verbuchung aller Lohnabrechnungen des entsprechenden Jahres ausgeführt werden. Unverbuchte Lohnabrechnungen werden nicht übermittelt.


Der Ablauf der Meldung mit Freigabe ist identisch wie in den anderen Domänen (ausgenommen Steuerbehörde).

Tipp

Im ELM-Fenster unten rechts steht die Version vom ELM, hier 4.0.

Beispiele Basenzuteilung

(Musterlohnartenstamm, swissdec Richtlinien für Lohndatenverarbeitung 4.0)

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