Berechnung 13. Monatslohn, Anspruch 13. Monatslohn – Lohnbuchhaltung

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In diesem Artikel geht es um die Berechnung und den Anspruch des 13. Monatslohnes.

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Berechnung 13. Monatslohn, Anspruch 13. Monatslohn

Grundsätzlich berechnet sich der 13. Monatslohn aufgrund der monatlichen Lohnabrechnungen. Abhängig von der Höhe des monatlichen Einkommens wird ein 12-tel als "13. Monatslohnanspruch" verbucht.

Achtung

Es ist grundsätzlich nicht nur der Monats-/Stundenlohn massgebend für die Berechnung, sondern auch andere Lohnarten, die den Lohnanspruch des Mitarbeiters beeinflussen.

Sie können jederzeit nachvollziehen, welcher "13. Monatslohnanspruch" für den Mitarbeiter verbucht worden ist.

Eine detaillierte Zusammenstellung des monatlichen Anspruches sehen Sie in der Lohnkonto-Auswertung (im Lohnmodul Register "Deklarationen" Menüpunkt "Lohnkonto").

Hier sehen Sie detailliert pro Mitarbeiter und Monat, welcher Anspruch aus den einzelnen Lohnabrechnungen erwachsen ist:

Achtung

Die Berechnung des 13. Monatslohnanspruchs kann in Ihrer Unternehmung von dieser Berechnung abweichen! Massgebend ist immer die firmeneigene Einrichtung der Lohnarten.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Aussendienstmitarbeiter.

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