Dieser Artikel enthält Informationen für die Umsetzung des LMV 2026+ und orientiert sich am Schreiben des SBV "Information zum LMV 2026+" (Link)
Zudem bezieht sich dieser Artikel auch auf die neuen Bestimmungen des Baukadervertrags 2026, der analog zum LMV verschiedene Veränderungen mit sich bringt. (Link)
Der Fokus in diesem Artikel liegt dabei auf den Anpassungen und Neuerungen, die ab dem Jahr 2026 wirksam werden.
Hinweis
Es ist zu beachten, dass die in diesem Artikel dargestellten Einrichtungen und Vorgehensweisen lediglich beispielhaft sind und auf einem Standard-Lohnartenstamm basieren. In der Praxis bestehen unterschiedliche mögliche Arbeitsweisen, die je nach Lohnumgebung, Konfiguration und betrieblichen Prozessen variieren können. Dadurch kann es zu Abweichungen zwischen dieser Anleitung und der tatsächlichen Umsetzung kommen.
Vor Anpassungen ist daher sorgfältig zu prüfen, ob die beschriebenen Einstellungen zur eigenen Lohnumgebung passen. Bei Abweichungen vom Standard oder bei komplexen Anforderungen wird eine Begleitung durch einen qualifizierten Aussendienstmitarbeiter empfohlen.
Geltungsbereich und zeitliche Einführung LMV 2026+
Mit der Annahme des Vertrags durch die Gewerkschaften hat der LMV2026+ seine sofortige Gültigkeit für alle Mitglieder des Baumeisterverbandes. Nichtmitglieder müssen spätestens mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesrates die Vereinbarungen einhalten.
Der Vertrag sieht eine gestaffelte Einführung vor.
- Neue Baustellenzulage
- Mindestlöhne um 0.2% erhöht
- Die Mindestlöhne im Kanton Bern werden zusammengeführt und gehören neu zur Lohnzone Blau.
Einzige Ausnahme bildet der Monatslohn Q im Verwaltungskreis Berner Jura. Dieser bleibt wie bis anhin
in der Lohnzone Rot. - Arbeitskalender bis April bleibt bestehen
- Überstundenmodelle neu -20 bis +120h. Maximale Überstundensaldo 120h.
Begrenzung von max 25h Überstunden pro Monat entfällt - Zuschlag ab 45h entfällt
- Möglichkeit Auszahlung der Überstunden (bis 100h), nach schriftlicher Beantragung des Arbeitnehmers
- Reisezeitbestimmungen sind unverändert
- Die Kurzabsenzen bei Todesfall der Grosseltern werden auf drei Tage erhöht, die Kurzabsenz bei eigener
Hochzeit wird auf zwei Tage erhöht. - Die Ausbildung 'certificat d'aptitude professionnelle de maçon' (CAP) mit Tätigkeit von min. einem Jahr
wird in die Lohnklasse A eingestuft. Die Ausbildungen 'brevet professionel' (BP) und 'baccalauréat
professionnel' sind mit einem zusätzlichen Praxisnachweis auf Baustellen von einem Jahr in die Lohnklasse
Q einzustufen. - Im Bereich des Betontrenngewerbes werden die Entschädigungen für die Rayons erhöht. Im Gegenzug
entfällt die Baustellenzulage im Bereich des Betontrenngewerbes.
- Verkürzter Arbeitskalender bis Ende-Jahr
- Auszahlungsstichtag Ende April entfällt und vorhandene Überstunden werden vorgetragen
- Bekanntgabe angepasste Mindestlöhne per 01. Januar 2027
- Bekanntgabe des Frankenbetrag für den Teuerungsausgleich auf den Effektivlöhnen
- Einreichung der Arbeitskalender 2027 oder Mitteilung, dass per 01. Januar 2027 eine konstante Arbeitszeitplanung gilt.
- Zulagen bei Wasser und Schlamm von 3 auf 2 reduziert
- Krankentaggeldversicherung kann zu einem Taggeld von 80 %vereinbart werden.
Aufschubfrist neu von 30 auf 60 Tage.
Achtung! Während des Aufschubs ist der Bruttolohn von 90 % auszuzahlen (wie bisher) - "Weiterbildung Baufacharbeiter/in" berechtigt zur Einreihung in die Lohnklasse A
- Wechsel auf konstante Arbeitsplanung erstmals möglich. z.B. 8.1h/Tag ohne Nullstundentage oder 8.25h/Tag bei fünf Nullstundentage
- Bei konstantem Arbeitsplan, erhöht sich Anzahl Minusstunden auf -50. Überstundenregeln bleiben
- AG und AN können je über die Hälfte der Überstunden 2026 entscheiden ob
a) Stunden auf dem Konto belassen
b) Stunden mit Zuschlag 25% per Ende Januar auszahlen
c) Stunden auf das Langzeitkonto transferieren (sofern vorhanden und vereinbart) - Reisezeit bleibt 30 min. ohne Entschädigung.
Übersteigt die tägliche Reisezeit 60 Minuten bei Anwendung eines Arbeitszeitkalenders oder 90 Minuten bei Anwendung einer
konstanten Arbeitszeitplanung ist die darüber hinausgehende Reisezeit dem Über- und
Minderstundenkonto gutzuschreiben und wird nicht im Folgemonat ausbezahlt, außer die
Gesamtstunden liegen über 50 Stunden/Woche - Baustellenzulage auf 6.50 CHF erhöht (Lernende 3.25 CHF)
- Anpassung Löhne gemäss Kommunikation Okt. 2026
- Bekanntgabe angepasste Mindestlöhne per 01. Januar 2028
- Bekanntgabe des Frankenbetrag für den Teuerungsausgleich auf den Effektivlöhnen
- Baustellenzulage auf 9.00 CHF erhöht (Lernende 4.50 CHF). Letzte Erhöhung für die kommende Jahren
- Anpassung Löhne gemäss Kommunikation Okt. 2027
- Bekanntgabe angepasste Mindestlöhne per 01. Januar 2029
- Bekanntgabe des Frankenbetrag für den Teuerungsausgleich auf den Effektivlöhnen
- Tägliche pauschale Reisezeit auf 25 Minuten reduziert. Somit ab 26. Minute zum Grundlohn zu vergüten.
- Anpassung Löhne gemäss Kommunikation Okt. 2028
- Bekanntgabe angepasste Mindestlöhne per 01. Januar 2030
- Bekanntgabe des Frankenbetrag für den Teuerungsausgleich auf den Effektivlöhnen
- Tägliche pauschale Reisezeit auf 20 Minuten reduziert. Somit ab 21. Minute zum Grundlohn zu vergüten.
- Anpassung Löhne gemäss Kommunikation Okt. 2029
- Bekanntgabe angepasste Mindestlöhne per 01. Januar 2030
- Bekanntgabe des Frankenbetrag für den Teuerungsausgleich auf den Effektivlöhnen
- Anpassung Löhne gemäss Kommunikation Okt. 2030
- Der allfällige verbleibende Teil der betrieblichen Lohnsumme wird individuell verteilt, wobei freiwillige Lohnanpassungen der Jahre 2029 und 2030 an die individuelle Lohnerhöhung angerechnet werden
können.
Änderungen Baukadervertrag 2026
Die Regelungen sind ab 1. März 2026 gültig. Die Einrichtungsbeispiele in diesem Artikel bilden LMV und Baukadervertrag ab. Folgende Punkte ändern sich für Poliere und Werkmeister mit dem neuen Baukadervertrag.
- Baustellenzulage: Stufenweise Erhöhung von 4 Franken (2026) auf 9 Franken (2028).
- Reisezeit: Frühere Vergütung der Reisezeit zum Grundlohn (ab 25 Minuten ab 2029, ab 20 Minuten ab 2030). Reisezeit über 60 Minuten pro Tag gilt ab 2027 als Arbeits- bzw. Überzeit. Reisezeit zählt neu für die Zuschlagsberechnung.
- Zuschläge: Ab 50 Stunden Arbeits- und Reisezeit pro Woche wird ein Zuschlag von 25 Prozent ausbezahlt.
- Überstunden: Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden jährlich die Verwendung über mindestens die Hälfte ihrer Überstunden (Auszahlung, Übertrag oder Langzeitferienkonto).
- Löhne: Sicherung der Kaufkraft bis 2031 durch jährliche automatische Mindestlohnerhöhungen sowie Erhöhungen der Effektivlöhne analog zum LMV.
1 Lohn
1.1 Mindestlöhne
Prüfen Sie die Einhaltung der Mindestlöhne. Dies kann am einfachsten über die Funktion "Lohndaten über alle Mitarbeiter" in der Lohndatenmaske erfolgen. Zwischen Schritt 2 und 3 wird der Monats- oder Stundenlohn gewählt.
Unter 3 kann auf die Kategorie eingefiltert werden. Die Werte können direkt in dieser Maske mit dem entsprechenden Gültigkeitsdatum erfasst werden.
1.2 Baustellenzulage
Neu erhält jeder dem LMV oder Baukadervertrag unterstellte Mitarbeiter eine Baustellenzulage. Administratives Personal oder übriges Personal sind dieser Regel nicht unterstellt und haben keinen Anspruch.
Die Zulage wird geschuldet, wenn folgende zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Wenn an einem versetzten Arbeitsort gearbeitet wird. Als versetzter Arbeitsort gilt jede Arbeit die in Abweichung zum arbeitsvertraglich definierten Arbeitsort stattfindet. Bei Baustellenpersonal ist in der Regel jede Baustellenarbeit eine Versetzung (ausgenommen von Fällen in welchen für ein konkretes Projekt ein Vertrag ausgestellt wird).
Das Personal, welches an seinem Anstellungsort arbeitet (z.B. Werkhof), hat kein Anspruch. Ebenso LKW-Chauffeure, die am ganzen Tag unterwegs sind. - Die Einsatzdauer an einem versetzten Arbeitsort muss über 5.5 h inkl. Reisezeit sein.
Per 2026 wird eine Zulage von 4 Franken eingeführt, welche sich per 2027 auf 6.50 Franken und per 2028 wiederum auf 9.00 Franken erhöht. Bei Lehrlingen ist jeweils die Hälfte der Zulage geschuldet.
Die Baustellenzulage ist von den Sozialabgaben befreit, da es sich um Auslagenersatz in Form von Spesen handelt (Unkosten).
Im Bereich Steuern kann aktuell davon ausgegangen werden, dass sie identisch wie die Mittagszulagen behandelt werden.
- Neue Lohnart erstellen. Dazu wird am besten die Lohnart "3100 Mittagszulage" kopiert.
Die gewünschte neue Lohnartennummer erfassen. Diese darf noch nicht vorhanden sein und sollte sich noch vor der Lohnarten-Nummer 5000 befinden - Für die Lehrlingszulage wird erneut wie bei 1) eine neue Lohnar generiert (z.B. 3901). Wenn keine Unterscheidung stattfinden soll und den Lehrlingen der selbe Betrag ausbezahlt werden soll oder keine Lehrlinge angestellt sind, so kann dieser Schritt enffallen.
- Gewünschten Lohnarten-Text und Zulagenbetrag in dieser neuen Lohnart anpassen.
- Lohnarteneinstellungen öffnen
- Basenzuteilung wählen
- Sicherstellen, dass die Sozialversicherungszuweisungen NICHT gesetzt sind.
-
Lohnausweiszuordnung überprüfen
- FiBu-Definitionen überprüfen und gegebenenfalls anpassen (Sollbuchung und bei Kostenrechnung die entsprechenden KST). Wichtig der Haken "Verbuchen" muss gesetzt sein.
Wenn mehrere Lohnkategorien vorhanden sind, diese Definition auf alle kopieren - Sind Lehrlinge angestellt und werden diese zum niedrigen hälftigen Ansatz verrechnet, so kann diese neue Lohnart 3900 auf 3901 kopiert werden (vorgehen analog Schritt 1)
Die Lohnart kann nun in der Stundenkarte verwendet werden. Jeweils pro Tag mit Menge 1 erfassen.
Wenn Sie die Baustellenmatrix aktiv haben, kann die Rapportierung automatisiert werden.
- In der Stundenkarte "Extras" (1) -> "Baustellen-Matrix" (2) wählen.
- Werte erfassen gemäss Abbildung
- Jeweils die Regeln wie folgt bearbeiten.
Damit zwischen den normalen Mitarbeiter und den Lehrlingen unterschieden werden kann, muss im Personalstamm ein Feld definiert werden. In diesem Beispiel ist es "Log 3", welches anzeigt, ob ein Mitarbeiter Lehrling ist oder nicht.
Da die Zulage nur bei Versetzung ausbezahlt wird, müssen z.B. Werkhofprojekte am selben Standort wie in den Arbeitsverträgen ausgegrenzt werden. Die Auftragsnummer ist individuell nach Betrieb.
Sind noch weitere Lohnkategorien vorhanden, welche ausgegrenzt werden müssen, so werden diese dementsprechend in den Regeln ergänzt
Nicht-Lehrlinge
Lehrlinge
Identisch wie NIcht-Lehrlinge mit folgender Abweichung.
In der Stundenkarte wird nun automatisch die Zulage bei einer Rapportierung ergänzt.
2 Arbeitszeit
Ab dem 1. Januar wird wieder die Arbeitszeit in einem ordentlichen Kalenderjahr geführt. Die Sollstundenzahl von 2112 bleibt bestehen. Es sind 5 Nullstundentage möglich oder Nullstundentage gemäss regionalen paritätischen Kommissionen.
2.1.2 Ordentliches Kalenderjahr (ab 2027)
Ab dem 1. Januar wird wieder die Arbeitszeit in einem ordentlichen Kalenderjahr geführt. Die Sollstundenzahl von 2112 bleibt bestehen. Es sind 5 Nullstundentage möglich oder Nullstundentage gemäss regionalen paritätischen Kommissionen. Es besteht die Möglichkeit bei regelmässiger 4- oder 4.5-Tage-Woche die geplante wöchentliche Arbeitszeit auf 32 Stunden zu senken.
2.1.3 Wahl Arbeitszeitkalender oder ausgeglichene Arbeitszeit (ab 2027)
Ab 2027 kann entschieden werden, ob anstelle des Arbeitskalender mit schwankenden Zeiten eine ausgeglichene Arbeitszeit angewendet werden soll. z.B. 8.1h/Tag ohne Nullstundentage oder 8.25h bei max. 5 Nullstundentage.
Der Wechsel kann nur zu Beginn des Kalenderjahres erfolgen und ist der paritätischen Kommission mitzuteilen.
2.1.4 Übergangsregelung 2026
Damit die Planungsjahre wieder mit dem Kalenderjahr in Einklang gebracht werden können, ist im Jahr 2026 eine Übergangsregelung vorgesehen. Die bereits gemachte Planung bis Mai 2026 (Kalender 25/26) bleibt bestehen. Für das Jahr 2026 ist ein Kalender zu erstellen, welcher die Monate Mai bis Dezember umfasst. In diesem Kalender ist die jährliche Arbeitszeit von 2112 inkl. Nullstundentage, Feiertage etc. abzüglich der bereits eingeplanten Stunden vom Januar 26 bis April 26 einzutragen.
- Prüfen, ob ein Jahr 2026/2027 bereits existiert.
Dazu Sollzeitentabelle öffnen und prüfen (3)
Ist keine solche Periode vorhanden, unter 2. fortfahren. Die höchste Periode MUSS Mai 2025 - April 2026 sein.
Ist eine Periode Mai 2026 - April 2027 vorhanden, diese wählen und Ok drücken.
Sollzeitenübersicht Firma wählen
Unter Extras (1) "Jahr löschen" (2) klicken, Periode "Mai 2026 - April 2027" wählen (3) und mit OK (4) fortfahren.
Sicherheitsabfrage bestätigen.
Mit Schritt 2 fortfahren.
- Sollzeitentabelle öffnen
Bei einer Einrichtung ohne Lohnprogramm ist die Sollzeiten-Tabelle im AdressQuick unter Datei Personallstamm, dann Fenster Sollzeitentabelle zu finden. - Die Periode 2025/2026 markieren und mit OK bestätigen
- Unter Fenster (1) -> Sollzeiten-Einstellungen (2) in Beginn Abrechnungsjahr den leeren Eintrag wählen (3) und Ok (4) drücken
- Hinweis Bestätigen
Sollten vorgängig weitere Hinweise angezeigt werden, können diese ignoriert werden. - Es müssen nun die Stunden, welche in den entsprechenden Monaten pro Tag gearbeitet werden sollen, erfasst werden. Diese Werte können später noch verfeinert werden (analog wie wenn man ein neues Jahr eröffnet).
- Der Kalender mit den Monaten Mai bis Dezember ist nun neu eröffnet worden.
Den neu erstellten Kalender nun öffnen und zur Firmenansicht wechseln. Jetzt werden die Stunden wie üblich angepasst.
Es muss beachtet werden, dass die Gesamtanzahl der Jahressollstunden bei 2112 liegt.
Dazu wird die Periode 2025/2026 in der Firmenansicht zur Hilfe gezogen. Das Total von Januar bis April und die Sollzeiten in der Tabelle 2026 (siehe oben markierte Jahressollstunden) müssen 2112 ergeben.
2.2. Überstundenregelungen
2.2.1 Erweiterung des Spielraums Minus-/Überstunden
Die bestehende Überstundenmodelle werden zusammengeführt und es gilt neu ein maximaler Überstundensaldo von 120h pro Jahr. Darüberliegende Stunden zum Grundlohn ausbezahlt. Übersteigt die so ausbezahlte Stundenzahl 100h, so werden die über 100h liegenden Stunden mit einem Zuschlag von 25% vergütet. Die Minusstunden bleiben vorerst bei -20 Stunden begrenzt. Diese werden erst ab 2027 bei Verwendung des geglätteten Arbeitszeitkalender auf -50h angepasst.
Die Begrenzung von maximal 25 Überstunden pro Monat, welche in das Überstundenkonto mitgenommen werden, entfällt.
-
Limite auf 120h stellen und Text anpassen (2)
- Für die Auszahlung des 25% Zuschlags über 100h, wird am besten obige Lohnart auf die nächste verfügbare Lohnartennummer kopiert und die Berechnung wie folgt angepasst.
- Überzeitauszahlung über 25h deaktivieren. Alle Haken unter Lohnlaufgültigkeit entfernen
2.2.2 Unterjährige Auszahlung Überstunden (ohne Zuschlag)
Der Mitarbeiter erhält die Möglichkeit, schriftlich zu beantragen, dass ihm unterjährig bis zu 100 Stunden aus dem Überstundensaldo ohne Zuschlag ausbezahlt werden.
Dies kann mit folgender Lohnart 1020 Überzeitauszahlung ML erledigt werden:
Prüfen Sie allenfalls nochmals, dass der Zuschlag nicht gewährt wird.
Beachten, dass diese Lohnart in Überstundenlohnart im Bereich von 8700 abgezogen wird. In der Regel ist dies Lohnart 8720 Überzeitauszahlungen Std.
2.2.3 Überzeit über 50 Stunden
Der Zuschlag ab der 48. Stunden entfällt. Der Zuschlag und die direkte Auszahlung kommt aufgrund des Arbeitsgesetz ab der 50. Stunde zur Anwendung.
Die Arbeitszeit und Reisezeit müssen vollumfänglich kumuliert betrachtet werden. Das heisst, es muss in der Reisezeit genau unterschieden werden, wieviel zum Grundlohn und wieviel mit Zusclag zu vergüten ist.
- Leistungslohnarten (1) wählen und den Text in der entsprechenden Lohnart anpassen.
- Die Reisezeit muss zwingend in der Überzeit berücksichtig werden. ALLE unter der 50. Stunde liegende Reisezeiten müssen aber weiterhin zum Grundlohn vergütet werden. Die folgende Baustellenmatrix-Einrichtung orientiert sich den Dokumentationen der Schweizerischen Paritätischen Vollzugskommission Bauhauptgewerbe (SVK).
Downloads LMV 2026 -
Alle Regeln
An- und Rückreise Abzug grösser 30min - Auf Anreise Baustelle
An- und Rückreise Abzug grösser 30min - Auf Rückreise Baustelle
An- und Rückreise Abzug kleiner 30min - Auf Anreise Baustelle
An- und Rückreise Abzug kleiner 30min - Auf Rückreise Baustelle
RZ Anreise ohne Abzug
RZ Anreise ohne Abzug Fahrer
RZ Rückreise ohne Abzug
RZ Rückreise ohne Abzug Fahrer
über 2.50h Reisezeit pro Woche
über 50h pro Woche
Die folgenden Screenshots stellen die Beispiele dar gemäss "Präsentation zum Berechnungsmodus" der SVK
Berechnungsbeispiel A
Berechnungsbeispiel B
Berechnungsbeispiel C
Berechnungsbeispiel D1
Berechnungsbeispiel E
Berechnungsbeispiel F1
Berechnungsbeispiel G1Prüfen Sie in der Lohnbuchhaltung, dass die Lohnart Reisezeit 615 zum Grundlohn in der Lohnabrechung zu einer Auszahlung führt. Die Lohnart 616 Überzeitstunden muss zum Grundlohn plus 25% ausbezahlt werden (z.b. LMV-Auszahlung über 50 Std./Woche, ehemals 48 Std./Woche).
Die im Monatslohnbeschäftigten Mitarbeiter haben KEINEN Anspruch auf Ferienlohn und 13. Monatslohn (siehe auch Anhang 6 im LMV).Wichtig:
Da die Einrichtung sehr individuell pro Betrieb ist, muss die Einrichtung sorgfältig geprüft werden. Insbesondere auch das Verhalten in der Lohnabrechung, so dass die Reisezeiten nicht vollumfänglich in die Stundenberechnung einfliesst.
2.2.4 Stichtag Verwendung Gesamtüberstunden per 31. Dezember
Neu wird per 31. Dezember über die Verwendung des Überstundensaldos bestimmt.
Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer können je zur Hälfte über den Stundensaldo bestimmen. Dabei bestehen für beide Parteien folgende Möglichkeiten:
a) Überstunden auf dem Saldo zu belassen
b) Überstunden mit einem Zuschlag von 25% auf Ende Januar auszahlen. Dazu kann die Lohnart 1020 Überzeitauszahlung und 1021 Zuschlagsauszahlung verwendet werden.
c) Überführung auf das neue mögliche Langzeitferienkonto. (siehe 2.3)
Bei Wahl von b) wird die bestehende Überstundenauszahlungslohnart verwendet. Bei Wahl von c) werden entweder beide Saldi der Stundenkonten angepasst oder mittels identischen Lohnart wie unter 2.3 transferiert.
2.3 Möglichkeit eines Langzeitferienkontos
Der Betrieb kann seinen Mitarbeitern die Führung eines Langzeitferienkonto anbieten. Es entscheidet ausschliesslich der Betrieb, ob eines generell angeboten wird. Dieses Langzeitferienkonto kann durch Übertragung der Überstunden per Ende Jahr oder durch unterjährige Übertragung von Überstunden geäufnet werden. Pro Jahr kann maximal 200 Stunden auf dem Konto gesammelt werden. Bei finanzieller Absicherung des Kontos, kann bis auf 700 Stunden erhöht werden.
Der Mitarbeiter und der Betrieb müssen ebenfalls den Bezug vereinbaren.
- Neuer Saldo-Eintrag in der Lohndatenvorlage erfassen und verteilen
- Erstellung Langzeitkonto Vormonat: In den Lohndaten Lohnart 8700 kopieren
Umbenennen auf Langzeitkonto Vormonat
F3 drücken, auf Berechnen gehen und die Werte wie folgt anpassen. - Veränderung erstellen. Dazu Identisch wie oben Lohnart 8710 Std. Veränderung kopieren auf 8810.
In den Berechnungen wie folgt abändern:
- Neuer Saldo berechnen: Identisch wie oben Lohnart 8730 auf 8830 kopieren und den Text anpassen und das Lohndatenfeld anpassen:
In der Berechnung: - Nun die Transferlohnart erstellen, welche vom Gleitzeitsaldo ins Langzeitkonto die Stunden verschiebt.
Dazu neue Lohnart 8725 erstellen
In der Berechnung: - Im Überzeitguthaben noch die neue Transferlohnart berücksichtigen
- Um die bezogenen Stunden zu rapportieren, kann die Lohnart Unbezahlte Absenzen (570) auf Lohnart 575 "Bezug Langzeitkonto" kopiert werden. Diese neue Lohnart wird der Gruppe 2 "Absenzen" zugeordnet, so dass diese in der Stundenkarte in den Ist-Stunden berücksichtigt werden.
Anpassung des Textes:
In der Hilfslohnart 24.3 resp. 26.4 wird diese Lohnart hinzugefügt. Damit die
bezogenen Langzeitstunden als Arbeitsstunden berücksichtigt werden.
Nun können bei den Mitarbeiter in den Lohndaten das Langzeitkonto aktiviert werden.
Mit der Lohnart 8725 können nun die Stunden nach Belieben 1:1 hin und her transferiert werden.
Bei einem Austritt und vorhanden Langzeitkonto, werden die Stunden manuell wieder zurück transferiert.
Mit der Lohnart 575 können die bezogenen Stunden rapportiert werden.
Mit der Verwendung der entsprechenden Auszahlungslohnarten (manuelle Anpassung) kann dann das Überzeitguthaben saldiert werden.
Es kann aber auch eine Auszahlungslohnart bei Austritt eingerichtet werden. Dazu eine Auszahlungslohnart "Auflösung Langzeitkonto" einrichten. Achtung, ohne Zuschlag!
Berücksichtigung 8810 St. Veränderung:
3 Reisezeit
Die Reisezeit wird in seinem Sinn beibehalten und erfährt für 2026 keine Änderung. Die Reisezeit wird durch die Einführung der Baustellenzulage pauschal vergütet. Die unbezahlte Reisezeit wird in den Jahren 2029 und 2030 auf 20 Minuten reduziert.
Ab 2027 wird bei einer Reisezeit über 60, resp. 90 Minuten (bei geglätteten Arbeitszeitmodell) die Stunden dem Stundensaldo gutgeschrieben. Dies kann frühestens nach der letzten abgerechneten Periode 2026 eingerichtet werden.
Allerdings muss für die Berechnung der Überzeit (über 50h) die Reisezeit brücksichtigt werden, um eine Auszahlung entweder zum Grundlohn oder mit Zuschlag zu gewährleisten. Siehe dazu auch unter 2.2.3 Überzeit über 50 Stunden.
4 Weitere Punkte
4.1 Anpassung der Taggeldversicherung
Da die Versicherungen aufgrund der der knappen zeitlichen Einführung noch auf 90% lauten, ist eine versicherungstechnische Anpassung erst auf 01. Januar 2027 möglich (siehe auch unter "Zeitliche Einführung").
Ab 2027 kann somit eine 80% Taggeldleistung versichert werden. Auch die Aufschubfrist kann von 30 auf max. 60 Tage erhöht werden. Aufschubfrist bedeutet der Arbeitgeber übernimmt die Lohnfortzahlung für diese Zeit. Diese Lohnfortzahlung ist aber nach wie vor 90% des Bruttolohns.
Die Versicherungsverträge sind demnach 2026 rechtzeitig zu prüfen.
Für das Taggeld sind keine Anpassungen vorzunehmen. Bei Veränderung der Aufschubfrist, müssen in den Karenztagen die Werte für die Tage 31-60 nachgetragen werden.
4.2 Ehemaliger Artikel 24.3
Der Ursprüngliche Artikel 24 wurde aufgehoben. Die Regelung betreffend Auszahlung der über dem pro Rata Anteil liegenden Stunden findet sich neu unter Artikel 26.4.
- Im Lohnartenstamm nach dem Text 24.3 suchen und diesen auf 26.4 anpassen
