Kontierungsstempel
Damit auf dem abgelegten PDF-Beleg erkennbar ist, wie dieser gebucht wurde, wird ein Kontierungsstempel auf das PDF gedruckt.
Dieser ist je nach Konfiguration Transparent oder nicht. In der Visumskontrolle (unter Belege visieren) kann dieser auch ausgeblendet werden.
Kontierstempel automatisieren
Auf dem abgelegten Kreditorenbeleg kann die Belegkontierung hinterlegt werden.
Mit der Erweiterung der Einstellung, wird der Kontierstempel automatisch neu gesetzt, wenn der Beleg verändert und gebucht wird.
Die Einstellung befindet sich in der Visumskontrolle/Extras/Einstellungen/Verbuchung/ Beleg auf PDF speichern.
Ist die Einstellung deaktiviert, erhält man beim Buchen eines Beleges, nach einer Veränderung der Kontierung, folgende Meldung: Einstellung Kontierstempel auf PDF nicht aktiv.
Kontierstempel transparent / Inventarnummer anzeigen
Im Rahmen dieser Neuerung besteht die Möglichkeit den Kontierstempel transparent zu drucken. Zudem wurde die Kontierung erweitert. Die eingegebene Inventarnummer wird nun ebenfalls bei der Kontierung berücksichtigt und anschliessend auf dem Beleg angezeigt.
Die Einstellung für den transparenten Kontierstempel befindet sich in der Visumkontrolle/Extras/Einstellungen/Visierung&Barcode/ Kontierstempel transparent.
Der Kontierstempel ist nur beim ersten Mal transparent. Wird ein Kreditor in der Visumskontrolle bearbeitet und der Kontierstempel neu gesetzt, erhält dieser wieder wie bis anhin den weissen Hintergrund.
Wird eine Inventarnummer eingetragen auf dem Beleg, wird diese auf dem Kontierstempel unterhalb der Kostenstelle dargestellt.
Dazu einfach in den Details die Inventarnummer eintragen.
Kontierstempel neu (Manuel)
Wenn nötig kann der Kontierungsstempel von Hand über "Allgemein -> Kontierstempel neu" neu gedruckt werden:
Markierungen
Auf den Belegen können diverse Markierungen und Kommentare hinterlegt werden. Diese werden auf den abgelegten PDF-Beleg übernommen.
Solange der Beleg noch nicht vollständig abgeschlossen ist, kann man auch noch Anpassungen vornehmen:
Vorheriger Artikel: 1.2.3. Belege visieren im Detail
Nächster Artikel: 1.3. Regelung von Stellvertretungen
