Der vorliegende Artikel stellt relevante Informationen zur Umsetzung
des GAV 2026–2029 bereit.
Der neue GAV tritt per 1. April 2026 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie
hier
Die Implementierung der Reisezeit erfolgt über die Baustellenmatrix. Dabei ist zu beachten, dass hierfuer die entsprechende Lizenz sowie mindestens die mySORBA Version 26.1.51 erforderlich sind.
Hinweis
Die in diesem Artikel dargestellten Einrichtungen und Vorgehensweisen sind lediglich beispielhaft und basieren auf einem Standard-Lohnartenstamm. In der Praxis bestehen unterschiedliche mögliche Arbeitsweisen, die je nach Lohnumgebung, Konfiguration und betrieblichen Prozessen variieren können. Dadurch kann es zu Abweichungen zwischen dieser Anleitung und der tatsächlichen Umsetzung kommen.
Vor Anpassungen ist daher sorgfältig zu prüfen, ob die beschriebenen Einstellungen zur eigenen Lohnumgebung passen. Bei Abweichungen vom Standard oder bei komplexen Anforderungen wird eine Begleitung durch einen qualifizierten Aussendienstmitarbeiter empfohlen.
Reisezeit
Die bislang unbezahlte tägliche Reisezeit von bis zu 30 Minuten widerspricht
dem Arbeitsgesetz und muss schrittweise in die Arbeitszeit integriert
werden. Zwischen 2026 und 2029 wird die nicht entschädigte Reisezeit
jährlich um jeweils 5 Minuten reduziert, bis nur noch 15 Minuten unbezahlt
bleiben. Die Reisezeit muss separat in der Arbeitszeitkontrolle dokumentiert
werden, ohne Zeitzuschlag, um die Vorgaben des SECO zu erfüllen und die
Kontrolle der Arbeitszeit zu gewährleisten.
Es ist zu beachten, dass die gesamte Reisezeit in der Überschreitung
der Höchstarbeitszeit berücksichtigt werden muss. Für die Berechnung
in die Ist-Zeit ist jeweils der Reisezeitabzug zu berücksichtigen.
Die Einrichtung der SORBA Stundenkarte orientiert sich an der Arbeitszeitkontrolle des SMGVs
Beispiel Arbeitszeitkontrolle SMGV
Im Stundenkonto werden 50h Arbeitszeit und 2.84h Reisezeit gutgeschrieben.
Das Wochentotal Reisezeit und Arbeitszeit macht ein Total von 54.87h pro Woche. Von diesen werden die jeweils bis maximal 25 Minuten pro Tag abgezogen, was ein Total von 52.84 ergibt. Es werden nun 25% von über 48h liegende Stunden berechnet und gutgeschrieben.
52.84h-48h = 4.84h * 25% = 1.21h Gutschrift
Vorschlag mySORBA Stundenkarte
Es müssen drei Lohnarten "614 Überzeitstunden", "650 Reisezeit Total
ohne Abzug SMGV" und "651 Reisezeit
Total Abzug SMGV" vorhanden sein.
Die Lohnartenkofigruation sieht bei diesen drei Lohnarten wie folgt aus:
In der Ist-Zeit-Lohnart müssen diese drei Lohnarten mit einbezogen werden
(Total Reisezeit und Überzeit addieren, Abzug subtrahieren).
Einrichtung der BaustellenMatrix:
Alle SMGV Regeln
Grösser 48h pro Woche.png
Reisezeit gesamt
Reisezeitabzug grösser 25min Reisezeit
Reisezeitabzug kleiner 25min Reisezeit
Mittagsentschädigung
Der Auslagenersatz für die Mittagsentschädigung ist neu:a) einer pauschalen Entschädigung von CHF 275.– pro Monat.
b) einer maximalen Entschädigung von CHF 23.– pro Mahlzeit.
In der Regel wird die Entschädigung pro Mahlzeit abgerechnet. Passen Sie dementsprechend den Ansatz hier an.
