Gesamtarbeitsvertrag 2026–2029 für das Maler- und Gipsergewerbe

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Der vorliegende Artikel stellt relevante Informationen zur Umsetzung des GAV 2026–2029 bereit.
Der neue GAV tritt per 1. April 2026 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie hier

Die Implementierung der Reisezeit erfolgt über die Baustellenmatrix. Dabei ist zu beachten, dass hierfuer die entsprechende Lizenz sowie mindestens die mySORBA Version 26.1.51 erforderlich sind.

Hinweis

Die in diesem Artikel dargestellten Einrichtungen und Vorgehensweisen sind lediglich beispielhaft und basieren auf einem Standard-Lohnartenstamm. In der Praxis bestehen unterschiedliche mögliche Arbeitsweisen, die je nach Lohnumgebung, Konfiguration und betrieblichen Prozessen variieren können. Dadurch kann es zu Abweichungen zwischen dieser Anleitung und der tatsächlichen Umsetzung kommen.

Vor Anpassungen ist daher sorgfältig zu prüfen, ob die beschriebenen Einstellungen zur eigenen Lohnumgebung passen. Bei Abweichungen vom Standard oder bei komplexen Anforderungen wird eine Begleitung durch einen qualifizierten Aussendienstmitarbeiter empfohlen.

Reisezeit

Die bislang unbezahlte tägliche Reisezeit von bis zu 30 Minuten widerspricht dem Arbeitsgesetz und muss schrittweise in die Arbeitszeit integriert werden. Zwischen 2026 und 2029 wird die nicht entschädigte Reisezeit jährlich um jeweils 5 Minuten reduziert, bis nur noch 15 Minuten unbezahlt bleiben. Die Reisezeit muss separat in der Arbeitszeitkontrolle dokumentiert werden, ohne Zeitzuschlag, um die Vorgaben des SECO zu erfüllen und die Kontrolle der Arbeitszeit zu gewährleisten.
Es ist zu beachten, dass die gesamte Reisezeit in der Überschreitung der Höchstarbeitszeit berücksichtigt werden muss. Für die Berechnung in die Ist-Zeit ist jeweils der Reisezeitabzug zu berücksichtigen.

Die Einrichtung der SORBA Stundenkarte orientiert sich an der Arbeitszeitkontrolle des SMGVs


Beispiel Arbeitszeitkontrolle SMGV

Im Stundenkonto werden 50h Arbeitszeit und 2.84h Reisezeit gutgeschrieben.
Das Wochentotal Reisezeit und Arbeitszeit macht ein Total von 54.87h pro Woche. Von diesen werden die jeweils bis maximal 25 Minuten pro Tag abgezogen, was ein Total von 52.84 ergibt. Es werden nun 25% von über 48h liegende Stunden berechnet und gutgeschrieben.
52.84h-48h = 4.84h * 25% = 1.21h Gutschrift

Vorschlag mySORBA Stundenkarte



Es müssen drei Lohnarten "614 Überzeitstunden", "650 Reisezeit Total ohne Abzug SMGV" und "651 Reisezeit Total Abzug SMGV" vorhanden sein. Die Lohnartenkofigruation sieht bei diesen drei Lohnarten wie folgt aus:

In der Ist-Zeit-Lohnart müssen diese drei Lohnarten mit einbezogen werden (Total Reisezeit und Überzeit addieren, Abzug subtrahieren).

Einrichtung der BaustellenMatrix:
Alle SMGV Regeln

Grösser 48h pro Woche.png

Reisezeit gesamt

Reisezeitabzug grösser 25min Reisezeit

Reisezeitabzug kleiner 25min Reisezeit

Mittagsentschädigung

Der Auslagenersatz für die Mittagsentschädigung ist neu:
a) einer pauschalen Entschädigung von CHF 275.– pro Monat.
b) einer maximalen Entschädigung von CHF 23.– pro Mahlzeit.
In der Regel wird die Entschädigung pro Mahlzeit abgerechnet. Passen Sie dementsprechend den Ansatz hier an.
Allenfalls haben Sie den Ansatz für die Abrechnung in der Lohnabrechnung auch in den Firmenfelder hinterlegt:
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