Eine neue Anlage, die für die Abschreibungen verwendet werden soll, wird im Anlagestamm erstellt.
Im Beispiel eröffnen wir eine Position ab dem IGD-Stamm, im Endeffekt hat die Eröffnungsart aber keinen Einfluss.
Erfasst wird die Anlage „normal“ wie wenn wir sie im M&A verwenden möchten.
Damit eine Anlage für die Abschreibungen verwendet werden kann, sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Anlage-Nr. wird benötigt.
- Die Anlage muss aktiviert sein.
- Die Abschreibungsdefinitionen (IDs) inklusive der Konten müssen hinterlegt werden (dies kann je nach Einrichtungsart abweichend sein).
- Die Anlage muss eingebucht sein. Die BWA muss bei Einrichtungen mit Anlagebuchhaltung korrekt gewählt werden, damit sie verwendet werden kann.
-> In der Standarteinrichtung ist BWA 801 (Anl: Anschaffung (M&A)) für MaterialQuick-Einbuchungen vorgesehen:
- In der Abschreibungstabelle muss ebenfalls festgelegt werden, wie die Abschreibungen nach Haupttypen gemacht werden sollen.
Es kann die Vorlage wenn gewünscht übernommen werden:
Legen Sie "Gültig ab" fest, ab diesem Datum wird die Abschreibung berechnet.
Nun wird die Anlage unter den Abschreibungsläufen abgeschrieben:
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