2021 Änderungen in der Lohnbuchhaltung

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AHV/IV/EO

Am 27. September 2020 wurde die Volksabstimmung zur Einführung des Varterschaftsurlaubs gutgeheissen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Damit steigen die EO-Beiträge neu auf 0.5 %. Somit ist der Gesamtbeitrag von je 5.3% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Merkblatt 1.2021 - Änderungen auf 1. Januar 2021

 

Anpassung in mySORBA.Lohn

1. Im der Treeview des Lohnprogramms AHV doppelklicken 
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2. Auf neues Gültigkeitsdatum klicken
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3. Neues Gültigkeitsdatum 01.01.2021 erfassen

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4. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge je auf 5.3% anpassen.

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Quellensteuer

Ab 1. Januar 2021 wird das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommen zusammen mit mehreren darauf basierenden Verordnungsänderungen in Kraft treten.

Damit wird unter anderem Gesamtschweizerisch die Quellensteuerberechnung harmonisiert. Die Berechnungen finden einheitlich und in allen Kantonen gleich statt. Es wird jedoch nach wie vor unterschieden zwischen Kantonen welche im Monatsmodell oder im Jahresmodell die Quellensteuer berechnen.

Die Implementation in mySORBA.Lohn dieser neuen Regelungen findet im 1. Quartal 2020 statt. Sie basiert auf den Richtlinien für Lohndatenverarbeitung Version 5.0 der swissdec (aktuell noch nicht abgeschlossen). Planen Sie somit einen Versionswechsel auf die Version 20.2 der mySORBA-Software im 3. oder 4. Quartal ein. Frühere Versionen garantieren keine gesetzeskonformen Abrechnungen mehr ab dem 1. Januar 2021.

Detaillierte Information zur Umsetzung/Einrichtung/Betrieb finden Sie unter 
Quellensteuer ab 1. Januar 2021

 

Quellensteuertarife 2021 (Stand 13. Januar 2021)

Es empfiehlt sich wegen den ständigen Korrekturen der Tarife durch die Kantone, die Tarife so spät wie möglich einzulesen.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die ersten Quellensteuertarife für das Jahr 2021 publiziert:
• Die Kantone AI, AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, JU, NE, NW, OW, SH, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZH und ZG haben die Tarifdatei erstellt.
• Die Kantone SZ werden neue Tarife berechnen, haben aber die Tarifdatei noch nicht erstellt

10.12.2020:
Die Kantone BE, FR, GE, NE, TI, UR und VS haben die Tarife korrigiert.
14.12.2020
 Die Kantone FR und JU haben die Tarife korrigiert.

22.12.2020 Der Kanton SH hat die Tarife korrigiert

08.01.2021 Der Kanton GL hat die Tarife korrigiert

11.01.2021 Kanton Bern hat die Tarife gelöscht; die korrigierte Datei wird voraussichtlich zu Beginn der Woche vom 18. Januar 2021 durch den Kanton Bern aufgeschaltet.

25.01.2021 Die neuen Dateien Basel-Landschaft sind aufgeschaltet. Die Änderung betrifft ausschliesslich den Tarifcode G.

 


08.03.2021 - KORREKTUR durch den Kanton Zug: Die neue Datei des Kantons ZG ist aufgeschaltet
Bereits von Schuldnern der steuerbaren Leistung abgerechnete Quellensteuern werden vom kantonalen Steueramt Zug laufend korrigiert.

 

 

 

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