In diesem Artikel geht es um die Erfassung der Kurzarbeit/ Corona Erwerbsersatzentschädigung im Lohn.
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Corona Erwerbsersatzentschädigung
Allgemeine Informationen (inkl. Online-Anmeldeformular)
https://www.ahv-iv.ch/de/corona
In Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung soll eine Entschädigung geschaffen werden (=Taggeld von 80% des vorangegangenen Lohnes maximal 196 Fr. pro Tag),
welche den Erwerbsausfall aufgrund folgender behördlicher Massnahmen deckt:
o bei Kinderbetreuung infolge Schulschliessungen
o ärztlich angeordneter Quarantäne
o Selbständig Erwerbende, deren Betrieb geschlossen wurde oder die aufgrund der Absage ihrer Veranstaltung einen Erwerbsausfall erlitten.
Monatslohn
Sollten Sie die Lohnfortzahlung bei 100% belassen (Arbeitgeber übernimmt die restlichen 20 Prozent), so warten Sie bis die Entschädigung eintrifft und geben diese Entschädigung über den Lohnfall Militär als Abrechnung ein. Möchten Sie den Monatslohn auf 80 Prozent kürzen so erfassen Sie den Abzug über den Lohnfall Militär. Auch in diesem Fall muss später die Entschädigung ebenfalls über den Assistenten abgebildet werden.
Stundenlohn
Damit die Lohnfortzahlung im Stundenlohnverhältnis gewährleistet ist, erstellen Sie über den Lohnfall Militär ebenfalls die Auszahlung. Auch in diesem Fall muss später ebenfalls die effektive EO-Entschädigung über den Lohnfall Militär erfasst werden.
Sollten Sie den Entschädigungsbetrag bereits kennen, können Sie anstatt die oben erwähnte Auszahlung die Entschädigung sofort erfassen und allfällige Basenkorrekturen löschen.
Details zum Lohnfall Militär:
Wie vorgehen bei Unfall, Krankheit oder Militär? – Lohnbuchhaltung
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dokumente/eo/faktenblaetter/erlaeterungen-entschaedigung-erwerbsausfall-coronavirus.pdf.download.pdf/erlaeterungen-entschaedigung-erwerbsausfall-coronavirus-de.pdf
Kurzarbeit
Kurzarbeit wird in Stundenkarte nicht angezeigt
Sollten Sie die Lohnart bereits haben, aber diese wird in der Stundenkarte nicht angezeigt, dann gehen Sie folgendermassen vor (Analog Tagesrapport).
Wir befinden uns in der Stundenkarte:
Gehen Sie ins Register "Extras". Danach öffnen Sie bitte die Einstellungen. In dieser Ansicht müssen Sie auf Lohnarten klicken.
Überprüfen Sie, ob hier alle benötigten Häkchen gesetzt sind.
Wenn ja, sollte es Ihnen möglich sein Kurzarbeitstunden in der Stundenkarte zu erfassen.
Lohnfall Kurzarbeit erfassen
Wir befinden uns in der Lohnabrechnung eines betroffenen Mitarbeiters:
Wir wechseln ins Register "Lohnfälle" und wählen SWE/KAE
Tragen Sie in den Feldern "von / bis" den Zeitraum ein. Unter "Ausfallgrad" definieren Sie den entsprechenden Prozentanteil.
Sollten Sie weitere Fälle haben für diesen Mitarbeiter, dann klicken Sie auf "Ja" und erfassen Sie den zweiten Fall. Ansonsten klicken Sie auf "Nein".
In dieser Ansicht kann man mit der Leertaste den Prozentsatz, welcher seitens Arbeitgeber bezahlt wird eingeben:
Wenn Sie fertig sind, schliessen Sie das Fenster mit dem Kreuz.
Info
Folgen Sie diesem Link, wenn Sie die Karenztage vordefiniert haben wollen: 10.5. Karenztage Schlecht Wetter / Kurzarbeit
Infos zu den erzeugten Lohnarten bei Kurzarbeit
Für Stundenlöhne
Lohnart | Anzahl | Ansatz | Bemerkungen |
---|---|---|---|
2500 KAE/SWE Karenzstunden 80% | Stunden aus dem angegebenen Datumsbereich, welche als Karenztage definiert sind (Quelle: Sollzeitentabelle). | Stundenlohn*80% | Total = Anzahl * Ansatz |
2510 KAE/SWE Entschädigung 80% | Restliche Stunden, welche nicht als Karenztage definiert sind (Quelle: Sollzeitentabelle). | Stundenlohn*80% | Total = Anzahl * Ansatz |
2550 Aufrechnung Ferien/Feiertag/13 ML | Summe aus Total Lohnart 2500 und 2510 | Prozentsatz Beispiel: Arbeitstage pro Jahr: 261 ./. Feiertage: 6 ./. Ferientage: 20 Effekt. Tage 100%: 235 Ansatz = 26 Tage = 11,06% |
Die Anzahl der Ferientage werden aus den Lohndaten des Mitarbeiters generiert. Die Anzahl der Feiertage wird aus der Sollzeitentabelle unter „Feiertage bearbeiten“ berechnet. Siehe dazu: Neues Jahr eröffnen / Verteilung Sollzeiten |
2560 B-Korr. KAE/SWE | (Total Lohnart 2500+2510+2550 /0.8) – (Total Lohnart 2500 +2510 +2550) | Die Werte von 2500, 2510 und 2550 entsprechen 80% des ursprünglich ausbezahlten Lohns. Da SWE/KAE zu 100% pflichtig sind, werden hier die restlichen 20% berechnet. Der Anzahl-Betrag wird nur in die Basen berechnet. Dieser Betrag wird nicht ausbezahlt. |
Für Monatslöhne
Lohnart | Anzahl | Ansatz | Bemerkungen |
---|---|---|---|
2500 KAE/SWE Karenzstunden 80% | Stunden aus dem angegebenen Datumsbereich, welche als Karenztage definiert sind (Quelle: Sollzeitentabelle). | Stundenlohn*80% | Total = Anzahl * Ansatz |
2510 KAE/SWE Entschädigung 80% | Restliche Stunden, welche nicht als Karenztage definiert sind (Quelle: Sollzeitentabelle). | Stundenlohn*80% | Total = Anzahl * Ansatz |
2550 Aufrechnung Ferien/Feiertag/13 ML | Summe aus Total Lohnart 2500 und 2510 | Prozentsatz Beispiel: Arbeitstage pro Jahr: 261 ./. Feiertage: 6 ./. Ferientage: 20 Effekt. Tage 100%: 235 Ansatz = 26 Tage = 11,06% |
Die Anzahl der Ferientage werden aus den Lohndaten des Mitarbeiters generiert. Die Anzahl der Feiertage wird aus der Sollzeitentabelle unter „Feiertage bearbeiten“ berechnet. Siehe dazu: Neues Jahr eröffnen / Verteilung Sollzeiten |
2560 B-Korr. KAE/SWE | (Total Lohnart 2500+2510+2550 /0.8) – (Total Lohnart 2500 +2510 +2550) | Die Werte von 2500, 2510 und 2550 entsprechen 80% des ursprünglich ausbezahlten Lohns. Da SWE/KAE zu 100% pflichtig sind, werden hier die restlichen 20% berechnet. Der Anzahl-Betrag wird nur in die Basen berechnet. Dieser Betrag wird nicht ausbezahlt. | |
2570 Lohnabzug SWE/KAE | Total der Lohnarten 2500+2510+2550+2560 | Dieser Betrag wird wieder abgezogen, damit bleibt die Differenz, welche identisch ist mit 2560. Dies entspricht 20%, welche dem ML in Abzug gebracht werden. Somit ist für den angegebenen Zeitraum 80 % Ausbezahlt worden. |
Merke, bei älteren Lohnartenstämmen
Die Anzahl Stunden von Lohnart 2500 und 2510 werden in Lohnart 4310 Absenzstunden einberechnet. Somit werden die SWE/KAE-Stunden schlussendlich in die IST-Stunden einberechnet. Dies betrifft Stundenlohn und Monatslohn.