Quellensteuer ab 1. Januar 2021

Folgen
Print Friendly and PDF

Ab 1. Januar 2021 wird das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des  Erwerbseinkommen zusammen mit mehreren darauf basierenden Verordnungsänderungen in Kraft treten.

Am 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern publiziert (siehe Link am Ende dieses Artikels). Für die Steuerbehörden hat dieses schweizweite Gültigkeit und ist somit von allen Kantonen anzuwenden.

 

Diese Anleitung ist geeignet für:
mySORBA ab Version 20.2.1

Diese Anleitung ist nicht geeignet für:
Alle SORBA Workspace, mySORBA-Versionen bis 20.1.99

 

 

Das wichtigste auf einen Blick:

  • Das quellensteuerpflichtige Einkommen wird einheitlich definiert.
  • Es muss neu mit allen zuständigen Kantonen abgerechnet werden.
  • Es wird je nach Kanton zwischen 2 Modellen abgerechnet. Entweder Monats- oder Jahresmodell. Die Modelle sind einheitlich und müssen von den entsprechenden Kantonen identisch abgerechnet werden.
  • Die Tarifcodeanwendung ist einheitlich
  • Die Anwendung des Quellensteuercodes D (Nebenerwerb) entfällt für die Arbeitgeber.
  • Bei Teilzeiterwerb sind aufwändigere Berechnungen nötig.
  • Für unregelmässige Stundenlöhner gilt eine einheitliche Satzbestimmung.
  • Zuständig für die ganze Steuerperiode ist der Kanton am Ende des Jahres oder der Steuerpflicht. Bei Wechsel des zuständigen Kantons (z.B. Wohnkantonwechsel unterhalb des Jahres), wird die Quellensteuer ab dem Folgemonat mit dem neuen Kanton abgerechnet und abgeliefert.
  • Die Bezugsprovision wurde auf 1 % bis 2 % reduziert.

Umsetzung in mySORBA.Lohn

Voraussetzung ist eine SORBA-Version welche neuer als 20.2.1 (Versionsnummer) ist. Die Berechnung der Quellensteuer wird automatisch ab 01. Januar 2021 (Lohnstichtag) nach den neuen Grundlagen berechnet. Als Basis der Berechnungen sind die Richtlinien für Lohndatenverarbeitung Version 5.0 des Vereins swissdec massgebend. Dabei kann für die Berechnung der Quellensteuer in besonderen Fällen und/oder Situationen in geringem Ausmass vom Kreisschreiben 45 abweichen.  Dies wird im Kreisschreiben unter Punkt 6.1 ausdrücklich toleriert.

Mit dem Update auf Version 20.2.x werden die Berechnungsmodelle (jährlich/monatlich) automatisch pro Kanton gesetzt (Stand Sommer 2020). Diese können aber jederzeit angepasst werden. Ausserdem wird eine neue Lohnart "QST-Korrektur durch Nachzahlung" ebenfalls automatisch erstellt.

Vorbereitungsarbeiten

Es müssen vor dem 1. Januar 2021, resp. vor dem ersten Lohnlauf im Jahr 2021, die Angaben der Unternehmer, die Quellensteuer-Attribute der Mitarbeiter bestimmt, sowie die Lohnarten für die Berechnungen präzisiert werden.

Einstellungen Unternehmung

Prüfen Sie die Firmeneinstellungen unter "Lohnkonfiguration->Firma->Allgem. Einstellungen"








Ergänzen Sie Ihre SSL-Nr. und die Bezugsprovision pro betreffenden Kanton unter "Lohnkonfiguration->Allgem. Einstellungen->Steuern->Quellensteuer->Einstellungen". Die SSL-QST-ID. ist in jedem Kanton unterschiedlich. 





 

QST-Angaben pro Mitarbeiter / quellenbesteuerten Person (qsP)

Die Attribute der Mitarbeiter müssen geprüft/ergänzt werden. Die Quellensteuerdaten der Mitarbeiter  müssen noch vor dem ersten Lohnlauf 2021 mit Gültigkeitsdatum 1. Januar 2021 erfasst/mutiert werden!
Wird bereits mit QST-ELM gearbeitet, so müssen nur noch wenige Felder ergänzt werden.
Die Quellensteuer-Attribute befinden sich hier:



Folgende gelb markierte Felder müssen in der Regel geprüft und ergänzt werden:

mceclip1.png

Spezialoptionen:

  • Keine monatl. Auszahlung
    Macht nur bei SL Sinn.
    Ist die Option aktiviert, so wird für die Satzbestimmung der SL (inkl. Feriengeld und 13.ML) im Monatsmodell mit 180h und im Jahresmodell mit 2160/12 multipliziert.
  • Besch.-grad unbekannt
    Wenn nicht genau bestimmt werden kann, wie viel der Mitarbeiter in der eigenen Firma UND in anderen Firmen arbeitet, dann wird ein Medianlohn für die Satzbestimmung bezogen.
    Der Medianlohn wird anhand der Kantonal herausgegebenen Tarifdatei bestummen.

Ist beides angekreuzt so tritt Punkt 1 in Kraft.

 

Wenn bereits mit QST-ELM gearbeitet wird, müssen folgende Daten noch ergänzt werden:

  • Beschäftigungsgrade oder Bruttoeinkommen von weiteren Beschäftigungen in anderen Firmen. Bei Rentenbezug der Arbeitunsfähigkeits-/Invaliditätsgrad oder den Betrag Ersatzeinküfte. 
    (Beides oben Rot eingerahmt)
  • Sonderfälle (Grün eingerahmt)
    Keine monatl. Auszahlung: Wird der Mitarbeiter unrgelmässig ausbezahlt, resp. nicht monatlich so muss dies markiert werden. Dies hat zur Folge das bei Stundenlohn die Satzbestimmung auf 180h hochgerechnet wird. Bei Monatslöhner hat dieser Haken keinen Einfluss
    Besch.-grad unbekannt: Ist der Beschäftigungsgrad im eigenen Unternehmen (z.B. pauschale Zahlung für Hauswartsarbeiten) und in der weiteren Beschäftigung unbekannt, resp. lässt sich der Totale Beschäftigungsgrad nicht bestimmen, so muss dieses Feld markiert werden. Es bewirkt, dass als Satzbestimmung ein Medianlohn bezogen wird. Ist lediglich der Beschäftigungsgrad in der Beschäftigung in der anderen Firma unbekannt, so darf dieses Feld NICHT markiert werden.
  • Bei Halbfamilien müssen der Status des Konkubinats, sowie die Angaben zum Sorgerecht resp. Volljährigen Kind gemacht werden. (Oben Violett eingerahmt)
  • Neuerung "Quellensteuer - Schutzstatus S - QST-Kanton selber bestimmen" ab Version 23.2

    Beim Ausländer-Status "Schutzbedürftige" gibt es die Möglichkeit mit "Wechsel QST-Kanton/Ort" den Satzbestimmenden Kanton auszuwählen:

    Vorgeschlagen wird hier der Arbeitskanton oder Wohnkanton.

    Neuerung "Quellensteuer - Schutzstatus S - QST-Kanton selber bestimmen" ab Version 23.2

 

Bei verheirateten Personen müssen ebenfalls die Angaben zum Ehepartner erfasst werden:



Für die Bestimmung der richtigen Tarifgruppe bietet folgendes Schema Hilfe.




Quellenhinweis

 

 

Lohnarten

Für die korrekte Satzbestimmung und die Berechnung des Quellensteuer-Lohns müssen die Lohnarten präzisiert werden. 



Unregelmässige Lohnarten (Aperiodische Lohnarten)
Dies sind Lohnarten welche unregelmässig ausbezahlt werden. Die Regeln zur Bestimmung der unregelmässigen Lohnarten entsprechen Ziffer 3 des Lohnausweises. Beispiele dafür sind Gewinnbeteiligungen, Gratifikationen, Provisionen nicht aber 13. Monatslohn oder Feriengeldauszahlungen.  Beim Update der SORBAVersion wurde dieses Feld bereits automatisch aufgrund der Lohnartenzuordnung des Lohnausweises gesetzt.

Jährliche Lohnarten
Dies sind Lohnarten welche ein oder mehrere Male im Jahr regelmässig ausbezahlt werden. Beispiel dafür ist z.B. der 13. Monatslohn oder Feriengeldauszahlungen. Die Einstellungen Unregelmässige und Jährliche Lohnarten sind nicht miteinander kombinierbar.

Vorjahres Lohnarten
Dies sind Lohnarten welche ausschliesslich das bereits abgerechnete Vorjahr betreffen, beispielsweise "Bonus Vorjahr".

 

QST-Kanton

Zu welchem Kanton die qsP zugeteilt wird, hängt von der Beziehung der qsP zur Schweiz ab. Das mySORBA.Lohn erstellt die Zuteilung anhand folgendem Ablauf automatisch:





Quellenhinweis

 

Berechnung Monatsmodell

Alle quellensteuerpflichtigen Lohnbestandteile, sind pro Monat zusammenzuzählen und als Ganzes der Quellenbesteuerung zu unterwerfen. Der satzbestimmende Lohn (QST-SB-Lohn) entspricht in der Regel dem QST-Lohn (Summe aller pflichtigen Lohnbestandteile). 

In folgenden Fällen weicht die satzbestimmende Lohn vom QST-Lohn ab:

  • Ein-/Austritt:
    Es wird in diesem Monat unterschieden welche Leistungen periodisch und aperiodisch sind.
    Aperiodische Leistungen sind Lohnbestandteile welche dem Lohnausweiss Ziffer 3 entsprechen. Dies sind z.B. Bonuszahlungen, Provisionen. Der 13. Monatslohn ist, unabhängig des Auszahlungsrhytmus, als regelmässig zu betrachten.
    Für die Satzbestimmung wird nun die Summe der periodischen Leistungen dividiert durch die angestellten Tage und multiplizert mit 30. Zu diesem Resultat werden dann die aperiodischen Leistungen hinzuadiert.

    Beispiel:
    Austritt per 18.3., Monatslohn 3000.--, Bonuszahlung 2000.--
    QST-SB = 3000.00/18*30 + 2000.00 = 7000.00
  • Teilzeitbeschäftigung:
    Bei der Teilzeitbeschäftigung wird der QST-pflichtige Betrag (periodisch) dividiert durch den Beschäftigungsgrad und dann multiplizert mit dem totalen Beschäftigungsgrad aller Beschäftigungen.
    Beispiel:
    Monatslohn 4500.--, Beschäftigung 50%, Beschäftigung bei anderer Firma 40%
    QST-SB = 4500.00 / 50 * 90 = 8100.00
    Monatslohn 4500.--, Beschäftigung 50 %, keine weitere Beschäftigungen
    QST-SB = 4500.00/50*50 = 4500.00
    Monatslohn 4500.--,  Bonus 2000.--, Beschäftigung 30 %, Beschäftigung bei anderer Firma 70%, Austritt 18.3.
    QST-SB = ((4500/30*70) / 18 * 30) + 2000.00 =19500.00

Der QST-Betrag ergibt im Normallfall durch Multiplikation des QST-Lohnes mit dem QST-Satz gemäss kantonalem QST-Tarif. Der entsprechende QST-Satz wird aufgrund des QST-SB-Lohn bestimmt.

 

Änderung des QST-Tarifcodes während des Jahres

Bei einer Änderung des QST-Tarifcodes wird der neue Code im nächsten Monat berücksichtigt. Wechselt bei einer Person z.B. den Zivilstand von ledig auf verheiratet mit Heiratsdatum 15.08.2021, dann ist in den Lohndaten ein neues Gültigkeitsdatum auf 01.09.2021 zu erstellen und die QST-Daten auf diesem Gültigkeitsdatum angepasst. Für die vorangegangenen Monate wird kein Ausgleich vorgenommen.
Muss eine rückwirkende Veränderung auf bereits abgerechnete Monate erfolgen. So müssen diese per Korrekturmeldung erfasst werden (siehe unten).

Korrekturen von Vormonaten

Sollten in den Vormonaten fehlerhafte Abzugüe erstellt haben, so müssen diese mit einem "Lohnfall" abgearbeitet werden. Lediglich eine Korrekturlohnart QST in der Abrechnung einzufügen führt wiederum zu fehlerhaften Berechnungen und Abrechnungen.

Beispiele für solche Fehler: Falscher Abrechnungskanton, falscher QST-Lohn, falsche QST-Satzbestimmung, falscher Tarif etc. 

Korrigieren Sie die QST immer in der aktuellen offenen Lohnperiode. Ist z.B. die aktuelle Berechnungsperiode im Mai und wurde im April falsch abgerechnet, so wird dies in der Mai-Abrechnung (oder folgenden) korrigiert.

Für die Korrektur gehen Sie wie folgt vor:

1. Öffnen Sie die Abrechnung der aktuellen Lohnperiode

2. Wählen Sie den Lohnfall QST-Korrektur



3. Füllen Sie die Maske gemäss Ihren Vorgaben



Wählen Sie dazu zuerst den Monat, welchen Sie korrigieren möchten:



Danach werden Ihnen die QST-Werte dieses Monats aufgelistet.



Im Bereich Korrektur werden Ihnen die ursprünglichen Werte des Ausgewählten Monats dargestellt. Sie können diese nun nach Belieben mit den zu korrigierenden Werten anpassen.

Es wird jeweils automatisch der neue Abzug berechnet und die entsprechende Abzugskorrektur berechnet. Die Abzugskorrektur wird anhand des ursprünglichen Abgezogenen Betrags und des neuen Abzugs berechnet.

Geben Sie im Bereich Grund noch den entsprechenden Grund mit per Datum an. Beachten Sie dass das im Bereich QST immer auf den 1. des folgenden Monats des Ereignisses die Meldung erfolgt. 

4. Drücken Sie OK und es wird nun eine Lohnart QST-Korrektur SSL hinzugefügt. Ausserdem wird in der Schlussbemerkung die Details zu dieser Berechnung dargestellt.



5. Haben Sie weitere Monate, welche Sie korrigieren müssen, für diese Person, so beginnen Sie wieder mit Schritt 2.

 

Beispiel für eine Korrektur:

Problem:

Mai-Abrechnung: Der Mitarbeiter (Doppelverdiener ohne Kind, Kirchensteuer) hat ein Kind am 12.02. bekommen. Sie haben März und April keine Kinderzulagen ausbezahlt und dementsprechend den falschen Tarif angewendet.

Lösung:

Für die Korrektur der Kinderzulagen fügen Sie die Lohnart-Korrektur Kinderzulage ein. Beachten Sie das diese Korrektur nicht QST-Pflichtig sein darf.

Führen Sie den QST-Korrektufall im Lohnlauf Mai für den März aus.



Führen Sie danach nochmals den QST-Korrektur-Lohnfall für den April aus:





 

 

 

Berechnung Jahresmodell

Alle quellensteuerpflichtigen Lohnbestandteile, sind pro Monat zusammenzuzählen und als Ganzes der Quellenbesteuerung zu unterwerfen. Es werden alle regelmässigen Lohnarten des aktuellen Jahres auf ein Jahr umgerechnet und dazu sämtliche unregelmässigen Lohnarten des aktuellen Jahres (ohne Hochrechnung) addiert. Dies ergibt das satzbetimmende Jahreseinkommen (QST-SB-Lohn-Jahr). Der QST-SB-Lohn-Jahr wird durch zwölf dividiert, um den effektiven satzbestimmenden Lohn zu erhalten (QST-SB-Lohn). Anhand des QST-SB-Lohn und dem Tarifcode wird der entsprechende QST-Satz bestimmt.  Die Höhe des monatlich geschuldeten QSTBetrages ergibt sich durch Multiplikation des QST-Lohnes des aktuellen Jahres mit dem QST-Satz und anschliessendem Abzug des in den Vormonaten bezahlten QST-Betrages. Der QST-Betrag der Vormonate muss nur dann neu berechnet werden, wenn sich im Verlaufe
des Jahres sowohl der QST-Tarifcode als auch das satzbestimmende Jahreseinkommen ändern. Siehe auch Korrekturen von Vormonate im Monatsmodell.

Änderung des QST-Tarifcodes während des Jahres

Bei einer Änderung des QST-Tarifcodes wird der neue Code im nächsten Monat berücksichtigt. Wechselt bei einer Person z.B. den Zivilstand von ledig auf verheiratet mit Heiratsdatum 15.08.2021, dann ist in den Lohndaten ein neues Gültigkeitsdatum auf 01.09.2021 zu erstellen und die QST-Daten auf diesem Gültigkeitsdatum angepasst.
Es wird bei einer Änderung des Codes auch weiterhin in den Vormonaten ein Ausgleich erfolgen, mit dem im aktuellen Monat ermitelten QST-SB-Lohn. Die Tarifcodes der Vormonate bleiben jedoch bestehen.
Sollten im Vormonat falsche Tarifcode angewendet worden sein so wenden sie wie in Korrekturen von Vormonate erklärten Lohnfall an.

 

Besonderheiten QST-Lohn und QST-SB-Lohn

QST-SB-Lohn bei mehreren Erwerbstätigkeiten

Wie in den Berechnungsmodellen bereits beschrieben unterscheidet sich die Berechnung des QST-SB-Lohn vom QST-Lohn bei mehreren Erwerbstätigkeiten. Nachfolgende Matrix zeigt nochmals detailiert die Berechnung auf.


Quellenhinweis

 

 

QST-Lohn

In bestimmten Konstellationen ist es möglich, dass nur ein Teil des QST-Lohnes in der Schweiz quellensteuerpflichtig ist (z.B. qsP arbeitet nur 7 Tage im Monat in der Schweiz). Für die Ermittlung des QST-SB-Lohns ist immer der QST-Lohn vor einer allfälligen Kürzung einzubeziehen.

Wird eine Leistung ausbezahlt, die in einer Vorperiode erzielt wurde (wie etwa ein Bonus für die Leistungen im
Vorjahr), ist für die Ermittlung der Arbeitstage CH auf die Verdienstperiode abzustellen

 

Leistungen nach dem Austritt

Bei Leistungen im Zusammenhang mit dem Austritt einer qsP ist für die Berechnung der QST zu unterscheiden, ob der Anspruch auf eine Leistung bereits mit dem Austritt entsteht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Austritt :

  • Leistungsanspruch mit dem Austritt (z.B. Überzeitguthaben, nicht bezogene Ferienguthaben usw.): Für die Berechnung sind die Verhältnisse im Austrittsmonat bzw. im Austrittsjahr massgebend. Für die Ermittlung des QST-SB-Lohns sind die nachträglich ausbezahlten Leistungen so zu behandeln, wie wenn sie im Austrittsmonat ausbezahlt worden wären. Diese Leistungen werden im Auszahlungsmonat mit einer Korrektur für den Austrittmonat erfasst.
  • Leistungsanspruch nach dem Austritt (z.B. Nachträglich von der Geschäftsleitung beschlossene Bonuszahlungen oder Abgangsentschädigungen, nachträglich durchgesetzte Lohnforderungen usw.): Für die Berechnung sind die Verhältnisse im Auszahlungsmonat massgebend. Für die Ermittlung des QST-SBLohns sind die Leistungen des Austrittsmonats bzw. Austrittsjahrs zu den Leistungen des Auszahlungsmonats hinzuzurechnen. Diese Leistungen werden im Auszahlungsmonat mit einer «Nachzahlung» erfasst.

Wird eine qsP für eine Nachzahlung eingefügt so muss genau diese Unterscheidung gemacht werden:



 

Fallen Leistungen an welche einerseits der Leistungsanspruch mit dem Austritt  und anderseits der Leistungsanspruch nach dem Austritt haben, so müssen diese auf zwei Monate aufgeteilt werden. D.h. im ersten Monat wird der Anspruch mit dem Austritt abgerechnet und im folgenden Monat die Leistungen nach dem Austritt.

 

Mehrere Lohnabrechnungen im selben Monat

Bei mehreren Lohnabrechnungen im selben Monat wurde bisher eine Korrekturlohnart verwendet. Ab 1. Januar 2021 wird diese Korrekturlohnart nicht mehr benötigt. Das Lohnprogramm ermittelt mittels Quellensteuerlohnart automatisch den korrekten QST-Betrag und berücksichtigt allfällig schon erstellte Lohnabrechnungen im selben Monat.

 

QST-Abrechnung an die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV)

Neu wird mit allen zuständigen Kantonen abgerechnet. Das heisst, es muss jeder KSTV gemeldet werden, in welche die qsP's eingeteilt sind.

 

Ausdruck

Ab der Quellensteuerabrechnung Januar wird automatisch für jeden betreffenden Kanton eine Abrechnung erstellt.

Der Ausdruck wird wie bisher über denselben Menüpunkt "Lohnläufe->Deklarationen>Quellensteuerabrechnung" ausgeführt:


Ab der Abrechnung für den Januar 2021 müssen folgende Einstellungen nicht mehr in dieser Maske definiert werden (sie werden automatisch deaktiviert):


Die Absenderdaten des SSL werden unter dem Treeviewmenüpunkt "Lohnkonfiguration->Firma->Allgem. Einstellungen" definiert. (Adresse Firma, Bezugsperson).






Die SSL-Nummern, sowie die Bezugsprovisionen werden unter "Lohnkonfiguration->Steuern->Quellensteuer->Einstellungen erfasst".





 

Quellensteuer fix

Diese Berechnungsart wird nicht mehr unterstützt. Fixe Ansätze, wie z.B. Grenzgängertarife, werden auch automatisch durch das mySORBA durch die Verwendung des richtigen Tarifcodes angewendet. Es muss also auch für diese qsP die kompletten Quellensteuerattribute erfasst werden. Sollte dies bis zum ersten Lohnlauf 2021 nicht erfolgt sein, informiert das Programm mit folgender Meldung im Lohnlauf-Fehlerprotokoll:
"Fixer Quellensteuerabzug ab 2021 nicht mehr möglich. Erstellen Sie ein neues Gültigkeitsdatum 1. Januar 2021 und passen Sie die QST-Atribute des Mitarbeiters an."

ELM

Der Meldung im ELM-Verfahren verläuft immer noch identisch wie bis anhin.
Weitere Informationen finden sie unter: QST-ELM

Glossar & Links 

Glossar

 
Begriff Erklärung
qsP quellenbesteuerte Person/en
SSL Schuldner der steuerbaren Leistungen, hier meist Arbeitgeber
KSTV Kantonale Steuerverwaltung, umfasst begrifflich auch alle kant. Steuerämter
QST Quellensteuer
QST-ID Identifikationsnummer, welche die KSTV dem SSL bei der Anmeldung aushädingt
QST-Kanton Der Kanton bei dem die QST abgerechnet wird. Je nach Situation handelt es sich um den Wohn- oder den Arbeitsortkanton.
QST-Gemeinde Die Gmeinde bei der die QST abgerechnet wird. Je nach Situation handelt es sich um die Wohn- oder die Arbeitsortsgemeinde
QST-Lohn Der quellensteuerpflichtige Lohn einer Person pro Monat
QST-SB-Lohn Der satzbestimmende Lohn einer Person pro Monat z.B. bei "untermonatlichem" Eintritt oder Austritt, d.h. nicht am ersten oder letzten Tag des Monats.
QST-Betrag Die Quellensteuer wird auf Grund des quellensteuerpfolichtigen Lohnes unter Berücksichtigung des satzbestimmenden Lohnes und der QST-Tarif-Tabelle errechnet
QST-Code Vereinheitlichte Definition des fürheren Tarif Code (Teil-Schlüssel zum QST-Tarif)
QST-Tarif Quellensteuer Tarif ist ein Datensatz/Zeile aus QST-Code, steuerbarem Einkommen und entspricht der Steuer in Prozenten. Der QST-Tarif wird vom Kanton bestimmt.
QST-Tarif-Tabelle Pro Kanton werden sämtliche QST-Tarife in einer Tabelle dargestellt.
   
   
   
   
   
   

 

Links:

1-045-D-2019-d vom 12.06.2019 (PDF, 1 MB, 11.06.2019)Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern

1-045-D-2019-d Anhang I-1 (PDF, 125 kB, 12.06.2019)Anmeldeformular für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende

1-045-D-2019-d Anhang I-2 (PDF, 127 kB, 12.06.2019)Mutationsformular für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende

1-045-D-2019-d Anhang I-3 (PDF, 99 kB, 12.06.2019)Abrechnung über die Quellensteuern für Lohn- und Ersatzeinkünfte

1-045-D-2019-d Anhang I-4 (PDF, 120 kB, 12.06.2019)Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)

1-045-D-2019-d Anhang II (PDF, 175 kB, 12.06.2019)Übersicht über die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)

1-045-D-2019-d Anhang III (PDF, 79 kB, 12.06.2019)Übersicht der Kantone mit Monatsmodell und Jahresmodell

 

Quellenhinweis:

Bilder, Texte, Auszüge: Richtlinien für Lohndatenverarbeitung 5.0, Verein swissdec.  https://www.swissdec.ch/de/releases-und-updates/richtlinien-elm/

 

War dieser Beitrag hilfreich?
3 von 4 fanden dies hilfreich