Einstellung Lohnfortzahlung in Tage

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Diese Anleitung ist geeignet für:
mySORBA ab 21.2.84 unter Verwendung der Assistenten.
Frühere Versionen als Hotfix.

Diese Anleitung ist nicht geeignet für:
Alle SORBA Workspace.
Lohnfortzahlungen werden nicht über die Assistenten abgewickelt.

 

Einleitung

Die Lohnfortzahlung kann in mySORBA.Lohn mit unterschiedlichen Varianten berechnet werden.
Einerseits können die Absenztage in der Lohnabrechnung anhand Stunden aus der Sollzeitentabelle berechnet werden, anderseits ist die Berechnung anhand durchschnittlicher Arbeitstage möglich.

Die Schweizerische Paritätische Vollzugskommission Bauhauptgewerbe (SVK) akzeptiert keine Berechnung anhand der Sollstunden des betreffenden Tages. Siehe auch Artikel des SBV.

Die in diesem Artikel erklärten Einstellungen und Berechnungen beziehen sich nur auf die Lohnassistenten. Sollten Sie nicht über die Assistenten abrechnen, wenden Sie sich bitte an unseren Aussendienstmitarbeiter. 

Die Berechnungsarten betreffen ausschliesslich die Lohnfortzahlung der Monatslöhner. Die zu rapportierenden Absenzstunden sind der Sollzeitentabelle zu entnehmen.

 

Empfehlung

Verwenden Sie, wenn möglich, die Berechnung in Tage. Wir empfehlen diese Einstellung auch unabhängig von der angehörenden Branche.

 

Einstellung

Welche Berechnungsart verwendet werden soll, wird hier festgelegt:

  1. Öffnen Sie im Lohnmodul unter Lohnkonfiguration > Firma > die Allgemeinen Einstellungen.
  2. Wählen Sie den Reiter "Einstellungen".
  3. Setzen Sie den Haken bei "Lohnfortzahlung in Tage". Wird der Haken unter 3 gesetzt, wird in Tagen berechnet, ansonsten gemäss Sollstundentabelle.

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Berechnungen

Lohnfortzahlung in Tage

Die abzurechnenden Absenzstunden werden anhand der Sollzeitentabelle in Tage umgerechnet und bildet die Anzahl. 

Der Ansatz wird wie folgt berechnet:
Jahreslohn/12/21.75*(100-Arbeitgeberprozent)

Jahreslohn = Monatslohn * 12 oder 13 (je nach Lohndateneinstellung des Mitarbeiters)
21.75 = Durchschnittliche Arbeitstage pro Monat
Die Lohnart darf nicht 13 ML pflichtig sein. Ansonsten wird der 13. Monatslohn doppelt berechnet.

 

Lohnfortzahlung gemäss Sollstunden

Die Anzahl wird aus den Sollstunden der entsprechenden Tage berechnet.

Der Ansatz wird wie folgt berechnet:
Jahreslohn/Jahressollstunden*(100-Arbeitgeberprozent)

Jahreslohn = Monatslohn * 12 oder 13 (je nach Lohndateneinstellung des Mitarbeiter)
Jahressollstunden = Total Sollstunden des entsprechenden Jahres
Die Lohnart darf nicht 13 ML pflichtig sein. Ansonsten wird der 13. Monatslohn doppelt berechnet.

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