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swissdec 5.3 - ELM Grenzgänger Frankreich - Einrichtung
Um in mySORBA.Lohn den neuen Zusatzbestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Frankreich zu entsprechen sind folgende Anpassungen, beziehungsweise bestimmte Einrichtungen vorzunehmen.
Die für die Einrichtung benötigten Lohnarten müssen neu erstellt werden.
Sie können aber mit F8 kopiert und angepasst werden.
Hier im Beispiel: Lohnarten 800 - 803 können ab Lohnart 100 (als Vorlage) übernommen werden.
Die "EH" kann man noch auf "Tg" abändern um sie passender zu gestalten:
Unter Allgemeine Lohneinstellungen -> Zeiterfassung/Rapportierung können die benötigten Lohnarten unter "Zusatzabkommen mit Frankreich" erfasst werden:
Das heisst der Lohnbuchhalter MUSS die Werte Telearbeit, ReisetageFR, Reisetage 3. Staaten rapportieren oder im Lohn erfassen. Ausserdem WICHTIG der Lohnbuchhalter MUSS ebenfalls erfassen, wenn der Mitarbeiter NICHT nach Hause zurückgekehrt ist. Dies ist unabhängig davon, ob dies aus privaten oder geschäftlichen Gründen erfolgt ist! Die Rückkehrtage werden nicht gemeldet. Aber sie sind bei einem Austritt relevant.
Mitarbeiter mit QST SFN Code versehen
Nicht jeder Französische Grenzgänger ist zwingend SFN unterstellt.
Es müssen nur die Mitarbeiter mit SFN bezeichnet werden, welche dem Entsprechen.
Dies sind Arbeitnehmer welche im Sinne der Vereinbarung vom 11. April 1983 entsprechen. Die Werte betreffend Telearbeit kann aber bei allen Mitarbeiter erfasst werden. Falls die Person doch noch zu SFN wird.
- Unter Quellensteuer die Vordefinierte Kategorie "Sondervereinbarung mit Frankreich" setzen, dadurch erhält der Mitarbeiter den QST-Code "SFN".
- Grenzgängerwerte FR unter "Ein- / Austrittstabelle" definieren.
Achtung: Diese Werte haben keinen Einfluss auf die im ELM gemeldete Werte.
Die eingegebenen Daten werden beim Aktualisieren der Lohnabrechnung validiert und bei Unstimmigkeiten gewarnt:
Erfassen und Abrechnen (ELM)
- Die entsprechenden Lohnarten (Telearbeit, Reisetage Frankreich, Reisetage Drittland, Nicht Rückkehrtage) müssen entweder rapportiert oder im Lohn direkt eingegeben werden.
- ELM Lohnmeldung -> Jährliche Lohnmeldung
Die Option "Steuerbehörde Grenzgänger" und "Steuerbehörde Telearbeit Frankreich" können nicht zusammen ausgeführt werden, man muss aber beide schlussendlich ausführen.
Bescheinigung
Jeder Arbeitgeber, welcher franz. Grenzgänger angestellt hat, ist verpflichtet bei Nachfrage die obigen Werte auszustellen bei einem Austritt.
Dies kann bequem über diese neue Funktion erfolgen:
Bescheinigung anpassen
Mit dem Menüpunkt "PDF-Formular bearbeiten", können die Felder manuell zugewiesen werden:
Warnungen / Hinweise
Das System prüft grob die eingegebenen Werte, was aber im Übertrittsfall gemacht werden soll, ist Sache vom Lohnbuchhalter, das System kann dies nicht automatisch angleichen / umkonfigurieren.
Neuerung "swissdec 5.3 - ELM Grenzgänger Einrichtungen" ab Version 25.1
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