32. Erklärung AHV- / ALV- / UVG- / KKTG-Abzüge - Lohn - Modulanleitung

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Lohn - Modulanleitung - 32. Erklärung AHV- / ALV- / UVG- / KKTG-Abzüge

Grundlage für die Berechnung der Lohnabzüge ist immer die Basis (Summe aller abzugspflichtigen Lohnarten) unter Berücksichtigung des versicherten Höchstlohnes. Für jeden Arbeitnehmer wird der Höchstlohn aufgrund der Anstellungsdauer im Kalenderjahr automatisch berechnet. Der massgebende Lohn für die Abzüge ist nur bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdienstes prämienpflichtig.

Bei variablen Lohnbeträgen kann es vorkommen, dass ein Arbeitnehmer in einem bestimmten Monat mehr verdient, als der errechnete Höchstlohn. In diesem Fall muss z. B. die ALV nur bis zum Höchstlohn abgezogen werden. Sollte aber der Arbeitnehmer im Folgemonat wieder unter den errechneten Höchstlohn fallen, so muss der entsprechende Beitrag, welcher ihm im Vormonat geschenkt wurde, im Nachhinein noch bezahlt werden.

Bei variablen Lohnbeträgen sind somit auch die beitragspflichtigen Abzüge den monatlichen Schwankungen unterlegen.

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