5.2. Erweiterte Personaldaten - Lohn - Modulanleitung

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Lohn - Modulanleitung - 5. Neues Personal eröffnen und Lohndaten erfassen / 5.2. Erweiterte Personaldaten

Erfassen Sie die weiteren Personaldaten. Folgende Felder müssen ausgefüllt werden:

Allgemeine Informationen

Lohnvereinb. M/H Wählen Sie aus, ob die aktuelle Person im Monats- oder Stunden-Lohn
entlöhnt wird.

Lohnkategorie / Lohnklasse (Optional) Siehe auch:  1.1.2 Lohnkategorien definieren

Beschäftigungsgrad: Entsprechender %-Anteil des Mitarbeiters (wenn keine Eintrag = automatisch 100%). Die Soll-Stunden werden dabei automatisch angepasst.

 

Nationalität

Ausländer-Code (falls Nationalität nicht Schweiz)

Interner Ansatz

Neuerung "Interner Ansatz - Berechnungsinformationen anzeigen" ab Version 23.2

Berechnung vom Internen Ansatz anzeigen

Die Berechnungsgrundlage vom Internen Ansatz kann über "Datei / Formel int. Ansatz" oder über das Fragezeichen (neue Personalerfassungsmaske) angezeigt werden:

 

Hinweis

Das Fenster kann erst die Berechnungsgrundlage ausgeben, wenn mit der aktuellen Version der Interne Ansatz gerechnet wurde. Ansonsten erscheint die Meldung "Keine Formel hinterlegt".

Neuerung "Interner Ansatz - Berechnungsinformationen anzeigen" ab Version 23.2

Int. Ansatz automatisch

Der Ansatz wird automatisch errechnet anhand der Lohninformationen.

Einfluss auf diese Berechnung hat die Einstellung unter den Allgemeinen Lohneinstellungen "Interner Ansatz".

Nach Sollzeit - ab Gültig ab hochgerechnet

Die Berechnung vom Internen Ansatz für Monatslöhner wird neu auf den Durchschnitt ab der aktuellen Gültigkeit berechnet.
Damit sollte nun ein besserer Annäherungswert bei unterjährigen Mutationen an dem Beschäftigungsgrad oder Sollzeiten berechnet werden.

Die Berechnungsformel für Monatslöhner

ML * 12 / ( Jahressollstunden - Ferien - Feiertage )

ML * 13 / ( Jahressollstunden - Ferien - Feiertage)

 

Nach Sollzeit - Sollzeit auf Beschäftigungsgrad berechnet

Wie oben, allerdings anhand Sollzeit auf Beschäftigsgrad berechnet.

 

Nach wöchentlichen Vertragsstunden

Jahreslohn / (365/7) / Wöchentliche Arbeitsstunden.
Ist das Gültigkeitsdatum in einem Schaltjahr und vor dem 1. März in einem Schaltjahr, so wird mit 366 gerechnet.
Danach kommen optional gemäss Einstellung wie bis anhin die Werte 13.ML, Ferien und Feiertage dazu.

 

Begriffserklärung

ML = Monatslöhner.

Jahressollstunden = Sollstunden im Berechnungsbereich / Arbeitstage im Berechnungsbereich * Arbeitstage im Jahr.

Ferien = Ferien pro Jahr (Stunden anhand Sollzeiten-Einstellungen).

Feiertage = Feiertage pro Jahr (Stunden anhand Sollzeiten-Einstellungen).

 

Zum besseren Verständnis ein Beispiel:

In den Beispielen wird der Einfachheitshalber ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn gerechnet.

Mitarbeiter Nr. 1202 (Monatslöhner) hat in den Jahressollstunden ein Total von 2218.5 Stunden, Arbeitstage im Jahr 261 und einen Monatslohn von Fr. 5980.--.
Interner Ansatz automatisch: Fr. 32.35 -> (5980 * 12 / 2218.5 / 261 * 261)

Selber Mitarbeiter, erhält per 01.04. eine Gehaltserhöhung auf Fr. 6500.--.
Die Jahresstunden anhand Gültigkeit hochgerechnet ergeben 2262.67 (1690.5 / 195 * 261)
Dies ändert den Internen Ansatz wie folgt: Fr. 34.47 -> (6500 * 12 / (1690.5 / 195 * 261) )

 

Int. Ansatz manuell: Falls Sie einen eigenen Ansatz hinterlegen möchten, wird dieser Feld als 1. Priorität angewählt und falls Sie keine Daten erfassen wird der auto-matische Ansatz verwendet

Sozialvers. Nr. AHV-Code / ALV-Code

Merke:

>Falls ein Personal 18jährig wird (massgebend ist das eingetragene Geburtsdatum.

Neuerung "AHV-Reform 2021 - Verzicht Freigrenze" ab Version 23.1

Im Rahmen dieser Neuerung wurde die AHV-Reform 2021 umgesetzt. Es ist nun möglich ab dem Jahr 2024 auf den Freibetrag der AHV zu verzichten. Dazu kann im mySORBA im Dialog der Personalerfassungsmaske der Haken bei " Verzicht Freigrenze" gesetzt werden. 

Der Haken kann nur gesetzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Angestellte hat das Referenzalter erreicht.
  • Die Gültigkeit ist nicht älter als 01.01.2024. 
  • Der AHV-Sonderfall darf nicht gesetzt sein.
  • Es darf noch keine Lohnabrechnung im laufenden Jahr geben, nachdem das Referenzalter erreicht wurde. Das heisst erreicht ein Mitarbeiter das Referenzalter unterjährig, kann der Haken im Folgemonat gesetzt werden. Ist eine Lohnabrechnung im Folgemonat ebenfalls schon vorhanden, kann der Haken erst ab dem nächsten Jahr gesetzt werden.

Der Haken kann im Folgemonat nach dem Erreichen des Referenzalters gesetzt werden.

Beispiel:

Das Referenzalter ist bei 65. Ein Angestellter wurde am 15.05.1959 geboren und erreicht das Referenzalter somit am 15.06.2024. Der Haken kann nun im Folgemonat gesetzt werden.

Sobald der Haken gesetzt wurde, wird die AHV nach wie vor auf den vollen Lohn berechnet.

Neuerung "AHV-Reform 2021 - Verzicht Freigrenze" ab Version 23.1

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